
Foto-Nachweis für ÖR5 und FAKT II per App
Foto-Nachweise für die Maßnahmen Ökoregelung ÖR5 und FAKT II B3.2, sowie für den Anbau unter Glas können nun über die App „profil (bw)“ eingereicht werden.
von Redaktion Quelle Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg erschienen am 05.06.2025Baden-Württemberg hat im vergangenen Jahr die App „profil Baden-Württemberg“, kurz „profil (bw)“, eingeführt, mit der im Rahmen des Flächenüberwachungssystems von den Antragstellern georeferenzierte Fotos als Nachweise erstellt und bei der unteren Landwirtschaftsbehörde (ULB) eingereicht werden können. Die App steht im Play Store bzw. App Store für Android und iOS zur Verfügung.
So funktioniert’s
Mit der App profil (bw) werden von den Antragstellern zunächst die Nachweise (Fotos) für folgende Fördermaßnahmen bzw. Sachverhalte erbracht:
- Öko-Regelung 5 (Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier Kennarten): Nachweis der Kennarten auf allen für ÖR5 beantragten Teilschlägen des Betriebes
- FAKT B3.2 (Bewirtschaftung von artenreichem Dauergrünland mit mindestens sechs Kennarten): Nachweis der Kennarten auf allen für FAKT B3.2. beantragten Teilschlägen des Betriebes
- Nutzungen, die unter Glas angebaut werden: Nachweis der angebauten Kultur auf den betroffenen Teilschlägen des Betriebes. Nachweise sind ausschließlich über die App möglich.
Seit Anfang Juni 2025 stehen den Antragstellern hierzu die entsprechenden Aufträge zur Einreichung der Nachweise der Kennarten bei den Maßnahmen Öko-Regelung 5 bzw. FAKT II B3.2, sowie ab 10. Juni 2025 die Aufträge zum Nachweis der unter Glas angebauten Kulturen in der App profil (bw) bereit. Mit dem Button rechts oben auf der Startseite wird die Auftragsliste aktualisiert. Danach sind die Aufträge sichtbar.
Frist: 30. Juni 2025
Für den Nachweis der Kennarten für die Öko-Regelung 5 oder FAKT II B3.2 ist zu beachten, dass die Aufträge mit den Fotos bis spätestens 30. Juni 2025 über die App profil (bw) eingereicht werden müssen.
Für die Einreichung der Nachweise ist Voraussetzung, dass die georeferenzierten Fotos mit der vom Land zur Verfügung gestellten App profil (bw) aufgenommen werden. Georeferenziert bedeutet dabei, dass jedes Foto, das über die App erstellt wird, automatisch mit Informationen über den Aufnahmestandort, Aufnahmerichtung, Datum und Uhrzeit versehen wird. Mit anderen Verfahren aufgenommene Fotos können deshalb nicht akzeptiert werden.
Anträge in Papierform weiterhin möglich
Werden für einen Teilschlag keine Fotos eingereicht, so muss stattdessen als Nachweis für den Teilschlag die Dokumentation auf dem Amtlichen Formular 2025 zum Nachweis der Kennarten ÖR5/FAKT II B3.2 (PDF) bei der ULB eingereicht werden.
In den Vorjahren erstellte Nachweise sind für das Antragsjahr 2025 nicht mehr gültig und erfüllen die Fördervoraussetzungen nicht.
Das Amtliche Formular 2025 kann als PDF direkt über den oben verlinkten Pfad oder im Infodienst unter http://ga.landwirtschaft-bw.de > Formulare > Merkblätter > Informationen zum Gemeinsamen Antrag 2025 abgerufen werden. Wer sich für die Dokumentation auf dem Amtlichen Formular entschieden hat, lässt den in der App profil (bw) vorhanden Auftrag unbeantwortet stehen.
Keine oder falsche Nachweise und Rücknahmen
Werden für einen Teilschlag keine oder falsche Nachweise eingereicht, so wird der betroffene Teilschlag abgelehnt. Für diesen Teilschlag erfolgt keine Zahlung und es kann zusätzlich bei der Maßnahme Öko-Regelung ÖR5 bzw. bei FAKT II B3.2 zu einem Sanktionsabzug kommen. Eine Rücknahme der Beantragung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich, da mit dem Bereitstellen der Aufträge in der App profil (bw) über die Durchführung einer Kontrolle informiert wurde.
Vorgehen nur streng nach vorgegebener Methode
Für jeden beantragten Teilschlag ist das Vorkommen der Kennarten nach der in der Broschüre „Kennarten des Artenreichen Grünlands im Rahmen der Öko-Regelung 5 und FAKT II“ (S. 7) festgelegten Methode zu ermitteln und für den Einzelschlag mittels georeferenzierter Fotos zu dokumentieren. Dabei ist der Schlag entlang einer Diagonalen zu durchschreiten und die Wegstrecke gedanklich in drei gleiche Abschnitte zu teilen. Für jedes dieser Drittel sind für die Maßnahme ÖR5 vier Fotos verschiedener Kennarten einzureichen. Für die Maßnahme FAKT II B3.2. sind sechs Fotos erforderlich. Insgesamt sind je Teilschlag für die ÖR5 mindestens 12 Fotos und für FAKT II B3.2 mindestens 18 Fotos einzureichen. Sofern Bedenken bestehen, ob ein Foto die entsprechende Qualität hat, können bis zu drei Fotos je Teilschlag zusätzlich eingereicht werden. Die Fotos sollten die entsprechende Kennart gut zeigen.
Hierfür einige Parameter, die wichtig sind bei der Aufnahme von Fotos: Entfernung zur Pflanze, Lichtverhältnisse, Schärfe des Fotos. Mit der frei verfügbaren App „Flora Incognita“ kann und sollte zur Unterstützung überprüft werden, ob die erwähnten Parameter so gewählt wurden, dass die Kennart eindeutig erkannt werden kann. Weitere Informationen und Beispiele für Fotos finden Sie im Handbuch der App profil (bw) eingestellt im Infodienst.
Weitere Infos zur App
Bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufgenommene Fotos sind in der Galerie der App gespeichert. Nach dem Öffnen eines Auftrags werden die Fotos in der Galerie entsprechend dem Abstand zum ausgewählten Teilschlag sortiert angezeigt, sodass die Zuordnung zum richtigen Teilschlag einfach möglich ist.
Hinweise für den Nachweis bei Teilschlägen mit der Angabe „Anbau unter Glas“ finden Sie hier.
Eine Kurzanleitung, ein ausführliches Handbuch, sowie weitere Informationen zur App profil (bw) sind im Infodienst eingestellt.
Ausblick
Im weiteren Jahreslauf werden über die App profil (bw) Aufträge zu Teilschlägen („rote Ergebnisse“), bei denen über die Satellitendatenauswertung im Rahmen des Flächenmonitoringsystems die Antragsangaben zur Kulturart nicht bestätigt werden konnten, erteilt. Antragsteller sollten ihren Antrag entsprechend über einen neuen Einreichvorgang in FIONA ändern (Änderung des Nutzcodes bei dem betroffenen Teilschlag) oder, falls die bisher beantragte Kulturart doch den tatsächlichen Verhältnissen entspricht, hierzu für die betroffenen Teilschläge des Betriebes über die App profil (bw) ein Foto der Kultur als Nachweis (Foto) einreichen. Hierzu wird das Ministerium zu einem späteren Zeitpunkt informieren.
Für inhaltliche Fragen und Auskünfte zu einzelnen Aufträgen der App profil (bw) stehen die zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörden zur Verfügung.
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