
Wolf wird ins Jagdrecht aufgenommen
Der Wolf soll in das Jagdrecht des Landes Sachsen-Anhalt aufgenommen werden. Darauf hat sich die Deutschlandkoalition am 7. Mai 2025 geeinigt.
von Redaktion Quelle Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Sachsen-Anhalt, FDP-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Bauernzeitung, Die Linke Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt erschienen am 22.05.2025Sachsen-Anhalts Deutschland-Koalition wird den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen. Das hat der Koalitionsausschuss von CDU, SPD und FDP Anfang Mai 2025 in Magdeburg vereinbart.
FDP: Einigung schafft Grundlage für aktives Wolfsmanagement
Die Freien Demokraten hatten die rechtssichere Regulierung der Wolfspopulation immer wieder zum Thema gemacht. Kathrin Tarricone, agrar- und jagdpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, erläutert in einer Pressemitteilung: „Die neue Regelung schafft klare Regeln, um bei Problemwölfen gezielt und rechtssicher handeln zu können. Das ist keine pauschale Freigabe zur Bejagung, sondern ein Instrument für verantwortungsvolles Bestandsmanagement. Wir stärken damit die Akzeptanz für Artenschutz und geben Weidetierhaltern endlich mehr Sicherheit.“
CDU: Überpopulation bekämpfen anhand des schwedischen Modells
In der Bauernzeitung der dbv network GmbH (20. Woche 2025) betont auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Guido Heuer die Wichtigkeit der Entscheidung. Die Änderung des Schutzstatus auf Europäischer Ebene am selben Tag ebne die Handlungsfähigkeit auf Landesebene. Alexander Räuscher, wolfspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, ergänzte, dass sich der Koalitionsausschuss am Modell Schwedens orientieren wolle. Dieses sei in der Praxis bewährt und erlaube durchschnittlich einen Wolf pro 1.000 km².
Grüne: Reine Augenwischerei und Symbolpolitik
In einer Pressemitteilung vom 8. Mai 2025 heißt es als Reaktion auf den Koalitionsbeschluss: „Was hier als großer Fortschritt verkauft wird, ist nichts weiter als politische Augenwischerei“, kommentiert Wolfgang Aldag, naturschutzpolitischer Sprecher. „Mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht sind keine neuen Handlungsoptionen verbunden – der Wolf bleibt weiterhin ganzjährig geschützt. Die gezielte Entnahme von auffälligen Tieren war bereits bisher möglich – rechtskonform und auf Grundlage des Leitfadens Wolf, der unter Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert erarbeitet wurde.“ Im weiteren Verlauf der Mitteilung bezeichnet Aldag den Beschluss als „reine Symbolpolitik (…), um zum Ende der Legislatur noch Gesetze zu verabschieden, die lange auf Eis lagen.“
Linke: Prävention und Aufklärung statt „populistischer Schnellschüsse“
Auch Die Linke äußerte sich kritisch: „Die geplante Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht durch die Koalition hat keine wissenschaftliche Grundlage“, so Hendrik Lange, umweltpoitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Landtag von Sachsen-Anhalt. Er plädierte auf eine Prüfung auf wissenschaftlicher Basis und ergänzte: „Statt auf Abschuss zu setzen, müssen präventive Maßnahmen wie Herdenschutz, professionelle Beratung für Tierhalterinnen und Tierhalter sowie das wissenschaftliche Monitoring der Wolfspopulation weiterentwickelt und ausgebaut werden. Zudem müssen betroffene Tierhalter finanziell besser unterstützt werden.“ Die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes durch die EU darf nicht zu einem Freibrief für populistische Schnellschüsse werden.
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