Niedersachsen Ausnahmegenehmigung ist rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom 15. Februar 2019 den Antrag des Vereins „Freundeskreis freilebender Wölfe“ auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und damit auf Untersagung der Entnahme des Wolfsrüden GW717m des Rodewalder Rudels abgelehnt.