
Wolf wird ins Bundesjagdgesetz aufgenommen
Am 7. November 2025 teilten das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) und das Bundesumweltministerium (BMUKN) mit, dass der Wolf – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen werde.
von BMLEH/BMUKN/Red. erschienen am 08.11.2025Damit hätten die Länder nun die Möglichkeit, in Regionen mit hoher Wolfsdichte und einem günstigen Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einzuführen, informierten die beiden Ministerien: Wo Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwinden, können sie rechtssicher entnommen werden. Auch dort, wo Weidegebiete nicht zumutbar mit präventiven Herdenschutzmaßnahmen geschützt werden können, wie in der alpinen Region, könne der Wolf auch zur Vermeidung von Weidetierrissen entnommen werden.
Herdenschutzmaßnahmen werden weiter finanziert
Flankierend betont die Bundesregierung die Bedeutung von Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune oder Hütehunde und unterstützt weiterhin die Finanzierung. Erleichterungen bei der Finanzierung und eine Erhöhung der Prämien werden gemeinsam mit den Ländern geprüft. Die Vereinbarung wird im nächsten Schritt weiter innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
Die Vereinbarung im Einzelnen
Regionales Bestandsmanagement: Mit der Aufnahme des Wolfs in das BJagdG wird den Ländern die Möglichkeit eines regionalen Bestandsmanagements gegeben. Das bedeutet: In Regionen mit hohen Wolfszahlen, wo der günstige Erhaltungszustand festgestellt wurde, können Managementpläne aufgestellt und so die Zahl der regional lebenden Wölfe reguliert werden.
Entnahme von Wölfen: Haben Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere verletzt oder getötet, ist eine leichtere, rechtssichere Entnahme der Wölfe, unabhängig vom Erhaltungszustand, möglich.
Ausweisung von Weidegebieten: In einigen Regionen Deutschlands ist präventiver Herdenschutz, z.B. das Aufstellen von Zäunen, aufgrund der geografischen Gegebenheiten, wie Hangneigung, Bodenbeschaffenheit oder Lage an Gewässern nicht möglich. Das ist beispielsweise in den Alpen (Almwiesen) oder an den Küsten (Deiche) der Fall. Die Bundesländer bekommen nun die Möglichkeit, bestimmte Weidegebiete auszuweisen, um hier den Schutz der Weidetiere durch die Entnahme der Wölfe sicherzustellen.
Finanzierung Herdenschutz: Derzeit ist die Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) geregelt. Die Ministerien überprüfen diese Regelungen mit dem Ziel, Verbesserungen bei der Förderung des Herdenschutzes zu erzielen.
Bericht an den Bundestag: Nach fünf Jahren berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag, inwieweit sich die Regelungen bewährt haben.
Einrichtung eines Rundes Tischs „Wald/Wild“: BMLEH, BMUKN, Länder sowie Wald-, Umwelt- und Jagdverbände legen bis Ende 2026 Ergebnisse zum Wald-Wild-Konflikt vor.
Kein Handel mit Wolfstrophäen: Die Regeln der EU-Artenschutzverordnung gelten auch weiterhin für den Wolf: Damit sind Zurschaustellung und Handel mit toten Wölfen auch künftig verboten.
Hintergrund
Die Wolfsbestände in Europa sind in den vergangenen zehn Jahren stark gewachsen – von 11 200 Tieren im Jahr 2012 auf über 20 300 im Jahr 2023. In Deutschland leben derzeit 209 Wolfsrudel, vor allem in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen. Parallel dazu steigt die Zahl der Wolfrisse: Im Jahr 2024 wurden rund 4300 Nutztiere, überwiegend Schafe und Ziegen, von Wölfen gerissen, zum Teil trotz der weiterhin wichtigen Herdenschutzmaßnahmen wie Zäunen und Herdenschutzhunden.
Deutschland hat der EU-Kommission dieses Jahr den „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs in der atlantischen und der kontinentalen Region gemeldet. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, um den Ländern in Regionen mit einem guten Erhaltungszustand die Gelegenheit für ein regionales Wolfsmanagement einzuführen. Mit der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz und den entsprechenden Anpassungen im Bundesnaturschutzgesetz ist dafür die rechtliche Grundlage geschaffen. Bereits Anfang des Jahres war der Wolf von „streng geschützt“ auf „geschützt“ in der Berner Konvention herabgestuft worden.









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