Neues Online-Rechtsportal für Direktvermarkter
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Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber freut sich über das neue Tool und sieht in dieser neuen Plattform viele Vorteile für die Betriebe: "Unser Ziel ist es, Bayerns Direktvermarkter bestmöglich zu unterstützen. Das neue Rechtsportal bietet ihnen alle wichtigen rechtlichen Informationen an einem Ort – verständlich, kompakt und praxisnah. Damit erleichtern wir die Arbeit der Betriebe und schaffen mehr Durchblick bei den Vorschriften."
Rechtliche Rahmenbedingungen im Überblick
Walter Nussel, Bürokratiebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung, dessen Geschäftsstelle die Umsetzung des Rechtsportals finanziert hat, ergänzt: "Das Rechtsportal Direktvermarktung bietet eine fachlich fundierte, verständliche Zusammenstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen in Bayern und schafft damit Rechts- und Planungssicherheit für unsere Direktvermarkter in Bayern. Die Entwicklung und Umsetzung des Direktvermarkter Rechtsportals ist eine einzigartige Erfolgsgeschichte und das Ergebnis kann als Blaupause für andere Bundesländer und Themenbereiche dienen."
Direktvermarkter wünschten sich Onlineportal
Mehr als siebzig Prozent der bayerischen Direktvermarkter hatten sich in einer von der Geschäftsstelle Bürokratieabbau finanzierten Studie der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf im Jahr 2023 ein digitales Informationsportal mit praxisnahen Merkblättern gewünscht. Die Geschäftsstelle hat diesen Wunsch gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus sowie weiteren Ministerien in kurzer Zeit umgesetzt.
Jeder 10. Betrieb mit Direktvermarktung
In Bayern vermarktet rund jeder zehnte landwirtschaftliche Betrieb seine Erzeugnisse direkt an die Verbraucher. Mit rund 135 Bauernmärkten in Bayern haben Verbraucher zahlreiche Möglichkeiten, regionale Produkte direkt vom Erzeuger zu kaufen. Ob auf Wochenmärkten, im eigenen Hofladen oder über Onlineshops – die Direktvermarktung bietet Landwirten die Möglichkeit, hochwertige regionale Produkte ohne Zwischenhandel anzubieten. Dabei müssen sie jedoch nicht nur die Vorschriften für die landwirtschaftliche Produktion beachten, sondern auch zahlreiche gesetzliche Bestimmungen für Lebensmittelunternehmer einhalten. Hier setzt das neue Rechtsportal an: Es bündelt relevante Informationen, stellt die wichtigsten Gesetzestexte zur Verfügung und verlinkt die zuständigen Ansprechpartner der Behörden.
Link zum Rechtsportal
Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums zusammengefasst oder finden sich auf der Internetseite der Geschäftsstelle für Bürokratieabbau. Hier gelangen Sie direkt zum Rechtsportal für Direktvermarktung.
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