Hessen unterstützt Halter von Herdenschutzhunden
Zur Verringerung von Konflikten zwischen Wolf und Weidetierhaltung will das Land Hessen die Weidetierhalter bei verschiedenen Herdenschutzmaßnahmen finanziell unterstützen. Dazu zählen nicht nur die Anschaffung eines Herdenschutzhundes, sondern auch seine Unterhaltungskosten. Allerdings sind die Voraussetzungen, die Fördermittel zu beantragen bzw. zu erhalten, sehr komplex.
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Da der überwiegende Teil von Nutztierrissen, der auf Wölfe zurückgeführt werden kann, bei Schafen und Ziegen entsteht, ist der Fokus der Fördermaßnahme „HALM Sichere Schaf- und Ziegenbeweidung“ auf diese Tierarten ausgerichtet. Bereits 2018 wurde für die Schaf- und Ziegenhaltungsbetriebe flächendeckend die Förderung der Aufrechterhaltung des Grundschutzes eingeführt. Das Land stellt dafür jährlich eine Million Euro bereit. Der Fördersatz beträgt 40 Euro je Hektar.
Der Zuwendungsantrag muss in der Regel bis zum 1. Oktober im Jahr vor dem Verpflichtungsjahr gestellt werden und der zuständigen Bewilligungsstelle vorliegen.
Erweiterter Herdenschutz
Die Förderung des erweiterten Herdenschutzes ist seit dem 01.04.2023 für Ziegen- und Schafhaltungen sowie Damwildhaltungen in ganz Hessen möglich.
Förderfähig sind Investitionen für den Erwerb und die Installation wolfsabweisender, über den Grundschutz hinausgehender Schutzzäune und technischer Einrichtungen, die Nachrüstung vorhandener Zäune, Ausrüstungsgegenstände wie Stromgeräte, die Anschaffung von Herdenschutzhunden einschließlich der Qualifikation von Personen, die mit den Herdenschutzhunden arbeiten sowie die Ausbildung der Hunde, die Errichtung und Nachrüstung von Untergrabschutz und die Einrichtung von Nachtpferchen.
Die Förderung beträgt 80 Prozent der Anschaffungskosten (netto) und ist auf maximal 30.000 Euro je Betrieb und Jahr begrenzt. Zudem können Zuwendungen für nachgewiesene, laufende Betriebsausgaben, wie etwa die Wartung der Zäune oder die Unterhaltung der Herdenschutzhunde, gefördert werden. Die Höchstförderung beträgt bis zu 1.230 Euro je Kilometer mobilen Zaun für wolfsabweisende Zäune bei Schafen und Ziegen, 235 Euro je Kilometer feststehenden Elektrozaun und 1.920 Euro je Herdenschutzhund.
Sachkundenachweis verpflichtend
Da sich der Sachverhalt der Richtlinie und Vorgehensweise besonders bei der Förderung eines Herdenschutzhundes sehr komplex darstellt, möchte der Hessische Verband für Schafzucht und -haltung darüber informieren, welche Mindestvoraussetzungen erfüllt werden müssen, um einen Antrag stellen zu können.
Denn die Anträge können nur gestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Schaf- und Ziegenhalter ist im Besitz eines Sachkundenachweises als Tierhalter von Herdenschutzhunden und hat bereits das vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMLU) anerkannte Tauglichkeitszertifikat bzw. Prüfungszeugnis (Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung des Herdenschutzhundes) für den Hund.
Oder
Der Schaf- und Ziegenhalter hat bereits einen nicht in der Anschaffung geförderten Herdenschutzhund, den er gerne prüfen lassen möchte.
Schulung im Jahr 2025 geplant
Da in Hessen derzeit nur die Sachkundeschulung und Eignungsprüfung der AG Herdenschutzhunde e.V. anerkannt wird, strebt der Verband an, eine solche Prüfung in Hessen noch vor dem 15.11.2024 anzubieten. Wenn Interesse an oben genannter Prüfung oder auch am Sachkundenachweis als Tierhalter von Herdenschutzhunden besteht,können Schaf- und Ziegenhalter Kontakt zum Verband aufnehmen.
Wenn für den Sachkundenachweis genügend Teilnehmer zusammenkommen plant der Hessische Verband für Schafzucht und -haltung diesen für 2025. Es wird an bundeseinheitlichen Standards gearbeitet, um weitere Institutionen zuzulassen.
Alle weiteren Informationen, auch bzgl. der Förderung einer Eignungsprüfung erhalten Sie beim Hessischen Verband für Schafzucht und -haltung, Geschäftsführerin Kristin Loh, E-Mail: kristin.loh@schafe-hessen.de
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