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Viele Wege führen nach Rom

Quereinstieg mit Berufserfahrung

Die Landwirtschaft zieht auch Quereinsteiger an. Das können Nebenerwerbslandwirte sein, die einen anderen Beruf erlernt haben, oder sogenannte Spätberufene, die komplett umsatteln wollen oder entgegen früherer Pläne den elterlichen Betrieb doch noch übernehmen möchten. Wer nach jahrelanger (Mit-)Arbeit in der Landwirtschaft einen qualifizierten Berufsabschluss dazu nachweisen will, kann das erreichen. Grundlage ist der § 45 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der die "Zulassung in besonderen Fällen" regelt.

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Koppelgebrauchshund-Ausbildung im Round pen im Rahmen des Bildungsprogramms Landwirt (Bila).
Koppelgebrauchshund-Ausbildung im Round pen im Rahmen des Bildungsprogramms Landwirt (Bila). Renate Baierlein
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Quereinsteiger absolvieren ihre Prüfung zu denselben Prüfungsbedingungen wie die Auszubildenden, die ihre Lehrzeit abschließen. Anders ist nur die Prüfungszulassung. Darüber entscheiden die zuständigen Stellen oder die Prüfungsausschüsse in den Bundesländern. Voraussetzung für die Zulassung: Nachweis einer hauptberuflichen Tätigkeit in dem „grünen“ Beruf, für den ein Ausbildungsabschluss angestrebt wird. Die Kandidaten müssen mindestens das 1,5-fache der Ausbildungszeit in dem entsprechenden Berufsfeld auf einem ausreichend großen Betrieb gearbeitet haben. Bei Zugrundelegung einer dreijährigen Ausbildungszeit sollten also mindestens 4,5 Jahre Vollzeit oder 9 Jahre Teilzeit Berufserfahrung vorliegen. Die Ausübung des Berufs in Teilzeit verlängert diesen Zeitraum.

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