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GEMEINSAME AGRARPOLITIK

Weidetierprämie erst ab 2023

Der Bundestag hat am 10. Juni 2021 die Gesetze zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie die Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes für das Übergangsjahr 2022 beschlossen. Demnach wird es ein Vorziehen der Weidetierprämie auf 2022 nicht geben.
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Die Bundesregierung lehnt die Bundesratsforderung ab, bereits im Übergangsjahr 2022 eine gekoppelte Weidetierprämie für Schafe, Ziegen und Mutterkühe einzuführen. Das geht aus der Gegenäußerung zu der Stellungnahme der Länderkammer zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes hervor, die das Bundeskabinett am 2. Juni 2021 beschlossen hat. Darin widerspricht die Regierung der Annahme, dass die gekoppelte Stützung für 2022 bereits entsprechend der ab 2023 vorgesehenen Regelung für die neue Förderperiode ausgestaltet werden könne und es damit zu keinem zusätzlichen Verwaltungsaufwand komme.
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