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Wolfsmanagement & -monitoring

Bundestag lehnt Anträge ab

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Februar 2019, zwei Anträge zum Wolfsmanagement und -monitoring abgelehnt. Dazu lagen ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Herdenschutz und Schutz des Menschen im ländlichen Raum – Wolfspopulation intelligent regulieren“  und ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Gefahr Wolf – Unkontrollierte Population stoppen“ vor.

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Der AfD-Antrag wurde mit den Stimmen der Mehrheit des Hauses abgelehnt. Für den Antrag hatte lediglich die AfD-Fraktion gestimmt, die FDP-Fraktion enthielt sich. Der FDP-Antrag wurde in namentlicher Abstimmung mit 490 Ja-Stimmen und 149 Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt.

Antrag der FDP

Der FDP-Antrag beinhaltete im Wesentlichen die Aufforderung an die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem der Wolf als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden soll. Auf EU-Ebene solle der Wolf in den Anhang V der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie aufgenommen werden, damit er in die Verordnung über die Jagdzeiten aufgenommen werden kann. Die Liberalen setzten sich ferner für einheitliche Standards für ein bundesweites Wolfsmanagement und Wolfsmonitoring ein. Für die Schadensprävention und für Wolfsgeschädigte sollten zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt werden.

Antrag der AfD

Die AfD forderte in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, ein Projekt zur Neufestlegung des Status der in Deutschland lebenden Wölfe und Wolfsmischlinge zu initiieren. Es solle der Erhaltungszustand der Tierart Wolf dargelegt und die Habitat-Analyse für Deutschland aktualisiert werden, bis eine eindeutige Zuordnung zu der zu schützenden Unterart Canis Lupus Lupus festgestellt werden kann. Die Vorgaben im Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz von Weidetieren und Menschen im ländlichen Raum müssten konsequent umgesetzt werden, heißt es in dem Antrag.

Die Regierung solle darüber neue gesetzliche Grundlagen im Naturschutz und im Jagdrecht schaffen, um „Problemtiere“ und Wolfsmischlinge jagen zu können, und regionale Obergrenzen einführen. Seien die Obergrenzen überschritten, sollte der Wolf bejagt werden dürfen. Problematische Einzelwölfe oder Rudel sollten klar definiert werden, um die Rechtssicherheit im Umgang mit Wolfspopulationen zu erhöhen. Zu schützen sei nur der Gemeine Wolf, Kreuzungen zwischen Hunden und Gemeinen Wölfen hingegen nicht.

Die Interessen der Weidetierhalter sollten mit denen des Naturschutzes gleichgestellt werden, hieß es im Antrag weiter. Auch wollte die AfD Rechts- und Verbrauchersicherheit beim Einsatz von Herdenschutzhunden herstellen. Genehmigungsverfahren zum regulierenden Eingriff in die Wolfspopulation und Entschädigungsverfahren bei Rissschäden solle die Regierung beschleunigen. Staatliche Schadenersatzregelungen für Nutztierhalter wollte die Fraktion auf Verluste von Haus- und Jagdgebrauchshunden ausweiten.

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