VDL-INFORMATIONEN
Eine vorsorgende Impfung dürfte bald zulässig sein
Sollte die "fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen" am 22. April im Bundesrat beschlossen wer-den, so würde - nach derzeitigem Textvorschlag - damit die Möglichkeit geschaffen, prophylaktisch gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen.
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Hintergrund: Nach Artikel 5 Absatz 1 der „Richtlinie 2000/75/EG des Rates vom 20. November 2000 mit besonderen Bestimmungen zur Bekämpfung und Tilgung der Blauzungenkrankheit“ kann die zuständige Behörde eines Mitgliedstaates beschließen, die Impfung zu ermöglichen, soweit eine solche Entscheidung auf dem Ergebnis einer von ihr durchgeführten Risikobewertung beruht und die EU-Kommission über die Impfung informiert wurde. Die derzeitige Regelung in der „EG-Blauzungenbekämpfung- Durchführungsverordnung“ ist im Vergleich zum EG-Recht zu restriktiv gefasst. Danach wäre eine Impfung nur möglich im Falle eines Ausbruches der Tierseuche oder wenn die Blauzungenkrankheit in einer Entfernung von mindestens 150 km von der DEU-Grenze in einem...
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