
22 Mio. Euro für den Kampf gegen BTV-1 und BTV-8
Die französische Regierung unterstützt den Kampf gegen die Blauzungenkrankheit auch in diesem Jahr und unterstützt die Impfkampagne mit weiteren 22 Mio. Euro. 2024 stellte sie bereits 75 Mio. Euro zur Verfügung.
von Red. Quelle Ministère de l'Agriculture et de la Souveraineté Alimentaire erschienen am 28.07.2025Das französische Ministerium für Landwirtschaft und Ernährungssouveränität gibt den Start der Impfkampagne gegen das Blauzungenvirus (BTV), Serotypen 1 und 8, bekannt. Es werden zwei Impfstrategien umgesetzt: die Einrichtung einer Pufferzone, um die Einschleppung des Serotyps 1 (BTV-1) aus Spanien zu verhindern, und die Impfung der im Jahr 2024 besonders betroffenen Schafzuchtbetriebe gegen den Serotyp 8 (BTV-8). Die Kampagne wird vom Staat mit 22 Mio. Euro finanziert.
Mit den bereitgestellten Impfdosen können 1 Mio. Schafe sowie 700.000 Rinder gegen BTV-1 und 7 Mio. Schafe gegen BTV-8 geimpft werden.
BTV-1-Einschleppung aus Nordspanien verhindern
In Bezug auf BTV-1 besteht das Ziel darin, eine Pufferzone im Falle einer Ausbreitung aus Nordspanien, wo dieser Serotyp vorkommt, zu errichten. Die erworbenen Impfstoffdosen ermöglichen die freiwillige Impfung von Schafen und Rindern in den an Spanien angrenzenden Departements.
Im Falle des BTV-8 ist eine freiwillige Impfung aller Schafe im französischen Mutterland vorgesehen. Ziel ist es, die Tiere zu schützen, die 2024 am stärksten vom Serotyp 8 betroffen waren.
Und BTV-3?
Im November 2024 gab das französische Landwirtschaftsministerium bekannt, das bestehende System um Maßnahmen zu ergänzen, um die Bekämpfung der langfristigen Auswirkungen der Blauzungenkrankheiten auf die Agrarwirtschaft zu verstärken.
Hervorzuhebende Maßnahmen sind:
- Alle Schafe und Rinder in ganz Frankreich haben Anspruch auf eine kostenlose Blauzungenimpfung.
- Alle direkten Verluste, die durch die erhöhte Sterblichkeit von an BTV-3 erkrankten Schafen und Rindern entstehen, sowie von Schafen, die BTV-8 erkrankt sind, werden ausgeglichen.
Bereits 2024 umfasste der vom Staat eingerichtete außerordentliche Notfallfonds, der zunächst auf BTV-3 beschränkt war, 75 Mio. Euro.
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