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Digitalisierung im Rechnungswesen

Was ändert sich mit Einführung der E-Rechnung?

Seit Beginn des Jahres 2025 gibt es verpflichtende neue Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen. Die Regel ist künftig, dass bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern die neue elektronische Rechnung („E-Rechnung“) zu verwenden ist.
Veröffentlicht am
Ziel der neuen Regelung ist die Förderung der Digitalisierung, wodurch sich erhebliche Einsparpotentiale ergeben sollen. Die neuen Vorschriften gelten für Umsätze, die ab dem 1. Januar 2025 ausgeführt werden. Rechnungen sind dann grundsätzlich in einem elektronischen Format auszustellen, zu übermitteln und zu empfangen. Das bedeutet, dass eine als PDF übersandte Rechnung nicht mehr als „E-Rechnung“ gilt. Rechnungen für Leistungen aus den vergangenen Jahren dürfen noch in herkömmlicher Weise ausgestellt werden. Eine E-Rechnung muss allerdings nur dann ausgestellt werden, wenn dies aus umsatzsteuerlichen Gründen vorgeschrieben ist. Folglich müssen Rechnungen an Endverbraucher künftig nicht als E-Rechnung ausgestellt werden. Auch Rechnungen...
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