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Ökologische Weidetierhaltung

Müssen Pflanzenfresser bald ganzjährig Zugang zur Weide haben?

Vergangenes Jahr wurde ein Pilotverfahren von der Europäischen Kommission beendet, nach welchem Pflanzenfresser immer Zugang zu Weideland haben müssen, wenn der Betrieb als Ökobetrieb geführt wird. Es wurde beendet, da die Bundesregierung zum einen der Position der Kommission zugestimmt und zum anderen die konsequente Umsetzung dieser Regelungen zugesichert hat. Doch was bedeutet das für die Öko-Betriebe?
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Vladimir Gerasimov/colourbox.de
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Die Europäische Kommission hat in einem Pilotverfahren gegen Deutschland klargestellt, dass Pflanzenfresser immer Zugang zu Weideland haben müssen, wenn der Betrieb als Ökobetrieb geführt werden soll. Dies gilt unter anderem für Rinder, Schafe und Ziegen während der Weidezeit. Der Weidezugang darf nur aus vorübergehenden Gründen eingeschränkt werden. Das kann der Zustand des Bodens, die Witterung, die jahreszeitlichen Bedingungen oder eine behördliche Anordnung zum Seuchenschutz sein.

Kritik: Für manche Betriebe ist die Auflage nicht umsetzbar

In den Augen von Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber hat der verpflichtende Weidezugang auch negative Folgen. Viele Ökobetriebe müssen nun zusätzliche Anstrengungen unternehmen, um die bereits hohen Tierwohlstandards weiter anzupassen. Anders werden die Betriebe den europäischen Anforderungen an den Ökolandbau nicht gerecht. Denn eines sei klar, betonte die Ministerin: "Eine ökologische Rinder-, Schaf-, Ziegen- oder Pferdehaltung wird zukünftig ohne Weidezugang nicht mehr möglich sein. Das wird aber leider auch dazu führen, dass entgegen unserem politischen Ziel nach Ausweitung des Ökolandbaus nun einige Betriebe trotz großer Anstrengungen die ökologische Produktion werden einstellen müssen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Zugang zur Weide wegen der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist. Das kann etwa bei Innerortslagen, aber auch bei vielbefahrenen Verkehrswegen der Fall sein. All das kann den Zugang zur Weide unmöglich machen. Bayern unterstützt die Betriebe aber nach Kräften. Mit dem Aktionsprogramm ‚Weideland Bayern‘ stärken wir die Weidehaltung."

Entlastung durch Hansens Visionspapier?

"Mit seiner Vision zur künftigen Landwirtschaft hat sich EU-Agrarkommissar Christophe Hansen selbst diese Woche eine Steilvorlage gegeben, mit der er die Weidepflicht nach der EU-Ökoverordnung so umsetzen kann, dass auch Bestandsbetriebe ohne vollumfängliche Weide „Öko“ bleiben können", sagt Günther Felßner, Präsident des Bayerischen Bauernverbandes, zu dem am 19. Februar 2025 vorgestellten Papier.

Landwirtschaftlicher Rechtsrahmen soll vereinfacht werden

So heißt es darin: "Die Kommission wird eine noch nie dagewesene Vereinfachung vornehmen (…). Es gibt keinen Grund für die Union, die einzuhaltenden Praktiken in den landwirtschaftlichen Betrieben so detailliert festzulegen." In Hansens Visionspapier steht weiter, dass die EU-Kommission "im zweiten Quartal 2025 ein umfassendes Paket zur Vereinfachung des derzeitigen Rechtsrahmens für die Landwirtschaft vorschlagen" werde, unter anderem eine "Vereinfachung und Straffung der Anforderungen in den landwirtschaftlichen Betrieben, um verschiedenen Situationen und landwirtschaftlichen Praktiken (z.B. ökologischer Landbau) besser Rechnung zu tragen."

Die Zeit drängt: Betriebe können nur noch bis 27. Februar Antrag auf Ökolandbauförderung stellen

"Auf der Basis seiner Vision muss EU-Kommissar Hansen nun lieber heute als morgen den Bio-Betrieben, die wegen der Weidepflicht kurz vor dem Ausstieg aus dem Ökolandbau stehen, eine Perspektive zum Verbleib in der Öko-Erzeugung eröffnen", fordert Felßner. Der Zeitdruck sei extrem hoch, da sich allein in Bayern rund 6 000 Biobetriebe bis 27. Februar 2025 entscheiden müssten, ob sie einen neuen Antrag auf Ökolandbauförderung stellen.

Mehr Informationen? Kostenlose Infoveranstaltung jetzt online

Am 23. Januar 2025, um 19:30 Uhr, gab es eine gemeinsame Online-Infoveranstaltung des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes e.V. (BLHV), des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg e.V. (LBV) und der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (AÖL). Martin Ries (Referatsleiter Ökologischer Landbau, MLR), Martin Weiss (Beratung, Bioland) und Dr. Georg Eckert (Kontrollstellenleitung, ABCert) informierten über die Umsetzung ab 2025.

Die Vortragsveranstaltung können Sie hier kostenlos nachträglich ansehen!

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