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Maul- und Klauenseuche | Brandenburg

Eilverordnung nicht noch einmal verlängert

Die von Brandenburgs Ministerin Mittelstädt erlassene Eilverordnung zur Eindämmung der Maul- und Klauenseuche wurde nicht noch einmal verlängert und lief mit dem 17. Januar 2025 aus.
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Nach dem Erstausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) im Landkreis Märkisch-Oderland hatte die brandenburgische Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Hanka Mittelstädt, am Freitag, 10. Januar 2025, eine Eilverordnung zur Eindämmung der Tierseuche erlassen. Die Verordnung lief mit dem 17. Januar 2025 aus und wurde nicht verlängert.

Schutz- und Überwachungszone bleiben erhalten

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es weiterhin keine Hinweise auf eine Ausbreitung der MKS.

Die eingerichtete Schutzzone und die Überwachungszone um den Ausbruchsort bleiben weiter aufrechterhalten.

Hintergrund

Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der MKS war es erforderlich, das Verbringen von empfänglichen Tieren zeitweise zu verbieten. Verboten war der Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden. Gleiches galt für in den Tierhaltungsbetrieben von diesen Tieren gewonnenen Körpern oder Tierkörperteilen und Gülle.

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