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Urteil

Positiver Bescheid zur Beweidung von Solarparks

Seit 2017 zog sich ein Rechtsstreit durch die Instanzen, in dem es um die Frage ging, ob ein Landwirt Beihilfen für Feldstücke beanspruchen kann, die er einerseits zur Schafhaltung nutzt, die aber andererseits teilweise mit einem Solarpark bebaut sind. Das Bundesverwaltungsgericht entschied in letzter Instanz zugunsten des landwirtschaftlichen Betriebes.

Veröffentlicht am
Franziska Storch
Der Kläger, Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes, hatte seine Beihilfeansprüche bereits in der Vergangenheit gerichtlich geltend machen müssen und war damit erfolgreich. Er bewirtschaftete unter anderem eine Fläche, die er zur Schafhaltung nutzte. Diese war teilweise mit einer Photovoltaikanlage überbaut. Nach einer Änderung der Rechtslage versuchte der Freistaat Bayern wiederum, die Beihilfen für die Flächen zu verweigern, die zwar der Schafhaltung dienten, aber gleichzeitig mit Photovoltaik-Modulen ausgestattet waren. Der Freistaat Bayern argumentierte im Wesentlichen damit, diese Flächen seien keine landwirtschaftliche Flächen, da die Nutzung als Solarpark im Vordergrund stehe. Der Kläger war über drei Instanzen hinweg...
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