Der lange Weg der Scrapie-Überwachung
Der Handel mit Zuchtziegen über die deutschen Landesgrenzen hinaus kam aufgrund der TSE-Verordnung fast gänzlich zum Erliegen. Die Teilnahme an den Anerkennungsprogrammen nach dem Modell des Thüringer Scrapie-Erlasses eröffnet jetzt neue Möglichkeiten für den Export ins europäische Ausland.
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Im Jahr 2001 veröffentlichte das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien (TSE). Bereits in dieser Rechtsakte wurde auf die Durchführung von Scrapie-Überwachungsprogrammen hingewiesen (Artikel 6 Absatz 1). Mit der Verordnung (EU) Nr. 630/2013 der Kommission wurden Änderungen der Anhänge der vorgenannten Verordnung beschlossen.
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