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Baden-Württemberg

Gemeinsamer Antrag 2026: Start der Antragssaison

FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag) wird am 9. März 2026 für die Beantragung des Gemeinsamen Antrags 2026 geöffnet. Es handelt sich dabei um eine Anwendung, die das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) Antragstellern im Gemeinsamen Antragsverfahren über das Internet zur Verfügung stellt.

von MLR Baden-Württemberg / Red. erschienen am 05.03.2026
Logobanner auf www.fiona-antrag.de © Picography/pixabay.com/CC0 Public Domain
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In den vergangenen Tagen haben alle Antragsteller des Gemeinsamen Antrags 2025 sowie alle neuregistrierten Nutzer die Informationen zu den Neuerungen im Antragsjahr 2026 (Merkblatt ‚Wichtige Informationen zum GA 2026‘) und ein Schreiben des Ministers für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk MdL mit Informationen zu aktuellen agrarpolitischen Themen per Post sowie per E-Mail über das Antragstellerpostfach erhalten.

Am 9. März 2026 wird die Onlineanwendung FIONA für die Beantragung des Gemeinsamen Antrags 2026 geöffnet.

Weitere Informationen, Formulare und Merkblätter für den Gemeinsamen Antrag 2026 und FIONA sind im Infodienst unter www.ga.landwirtschaft-bw.de und www.fiona-antrag.de abrufbar, insbesondere:

  • die Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Gemeinsamen Antrag,
  • die Nutzcodeliste sowie
  • der Wegweiser durch FIONA.

Einreichungsfrist für den Gemeinsamen Antrag ist der 15. Mai 2026

Direkt nach der Einreichung des Antrags wird mittels Eingangsbestätigung über den erfolgreichen Eingang des Antrags in der Verwaltung informiert. Die Eingangsbestätigung ist auch in der FIONA-Dokumentenablage hinterlegt. Zusätzlich wird der Eingang des Antrags bei der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde auch auf der FIONA-Statusseite angezeigt.

Neue Fördermaßnahmen und wichtige Anpassungen im FAKT II

Ab dem Antragsjahr 2026 werden die Maßnahmen ‚Förderung kleiner Strukturen‘ (A3) und ‚Bewirtschaftung von Weinbausteillagen‘ (C2) in FAKT II neu angeboten.

Bei Neuverpflichtungen von mehrjährigen Maßnahmen, die auch durch Erweiterungs- oder Umstiegsanträge entstehen können, beträgt die Verpflichtungslaufzeit nur noch drei Jahre. Zudem sind ab dem Antragsjahr 2026 die Anträge auf Neuverpflichtungen, Erweiterungen und Umstiege in höherwertige Maßnahmen im Rahmen des Gemeinsamen Antrags bis zum 15. Mai 2026 einzureichen. Einen zeitlich vorgelagerten Förderantrag gibt es für FAKT II und auch für Handarbeitsweinbau (HWB) ab dem Antragsjahr 2026 nicht mehr. Dies ist ein wichtiger Baustein zur Vereinfachung des Antragsverfahrens und wird die landwirtschaftlichen Betriebe bei der Antragstellung zeitlich entlasten.

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