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FLEISCHHYGIENEVERORDNUNG IN BAYERN

Entlastung kleiner Schlachtbetriebe

Der Bayerische Landtag hat am 22. Juni 2023 den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Neuordnung der Fleischhygienegebühren beschlossen.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer KG
Damit sollen im Freistaat kleine, regionale Schlachtbetriebe unterstützt werden. Über 1 500 der Betriebe in Bayern sind kleine Schlachtbetriebe, die von den Neuregelungen profitieren. „Mit dem neuen Gesetz macht der Freistaat den Weg frei zur Entlastung kleiner Schlachtbetriebe“, so Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber dazu im Bayerischen Landtag. „Kleine Betriebe, die in geringer Stückzahl schlachten, sollen zukünftig finanziell entlastet werden. Die Neuordnung der Fleischhygienegebühren beendet Wettbewerbsnachteile für kleine Betriebe. Das ist ein wichtiges Signal für den ländlichen Raum. Wir setzen auf kurze Wege statt auf lange Lieferketten. Das ist gut für die Tiere und das Klima. Die hofnahe Schlachtung bedeutet weniger Stress...
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