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Urteil

Witterungsschutz für Wanderschafe im Winter?

Leider ein Dauerthema. Zum Sachverhalt „Witterungsschutz für Wanderschafhalter“ hat das Verwaltungsgericht Koblenz kürzlich dem Eilantrag eines Schäfers stattgegeben. Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass man nicht alle Auflagen einfach hinnehmen muss.

Veröffentlicht am
Cordula Kelle-Dingel
Immer häufiger werden Schafhalter, insbesondere auch Wanderschafhalter, von den Kreisverwaltungen im Hinblick auf das Thema „Witterungsschutz“ im Freien kontaktiert und aufgefordert, für einen entsprechenden Witterungsschutz Sorge zu tragen. Dies geht teilweise soweit, dass Wanderschafhaltern durch Bescheid auferlegt wird, dass allen Schafen in der kalten Jahreszeit, mindestens aber bei Temperaturen unter 0° C, nachts ein eingestreuter, trockener und windgeschützter Liegeplatz zur Verfügung zu stellen ist. Bei einem Schaf von über 70 kg Körpergewicht sei hierzu eine Fläche von 0,5 m² erforderlich. Dies ist jedoch mit der Praxis und den rechtlichen Vorgaben nicht in Einklang zu bringen.
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