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Verbands- und Zuchtarbeit

im politischen Wandel

Im Bundesland Hessen gibt es keine Landwirtschaftskammern oder -ämter. Die Organisation der Schafhaltung und der Herdbuchzucht liegt bei den Landesverbänden, unterstützt vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH).
Veröffentlicht am
Arnd Ritter
In Hessen wurden aufgrund des Hessisches Kammerauösungsgesetzes von 1971 die Aufgaben der Landwirtschaskammern auf andere Institutionen, wie den Landesbetrieb Landwirtscha Hessen (LLH) und das Kuratorium für Landwirtscha und Gartenbau übertragen. Zwischen der land- und gartenbaulichen Beratungsinstitution, LLH, und den hessischen Zuchtverbänden bestehen seit dem vertrauensvolle Kontakte und eine enge Zusammenarbeit. D er LLH hat über die Verbände einen weitreichenden Zugang zu Betrieben und Praxisdaten aus Tierhaltung und -zucht. Die Schaf- und Ziegenzuchtverbände als Interessensvertretungen wiederum nutzen das Beratungsangebot des LLH und haben über das Kuratorium die Möglichkeit, Ein- uss auf Beratungsinhalte zu nehmen.
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