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GEMEINSAME AGRARPOLITIK

GAP-Direktzahlungen-Gesetz lässt auf sich warten

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) weist darauf hin, dass die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) noch nicht abgeschlossen sei. So bestehe Diskussionsbedarf innerhalb der Bundesregierung bei den Öko-Regelungen (Prämienstruktur, Festlegung der Prämienhöhen und eventueller Anpassungsmöglichkeiten).
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer KG
Mit der GAP-Direktzahlungen-Verordnung sollen noch ausstehende Vorschriften für die Durchführung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes geregelt werden. Die Verordnung enthält im wesentlichen Regelungen über: Begriffsbestimmungen, insbesondere der landwirtschaftlichen Tätigkeit, der landwirtschaftlichen Fläche, des aktiven Betriebsinhabers, die Definition der förderfähigen Fläche für die Direktzahlungen, weitere Vorschriften zu den gekoppelten Zahlungen für Mutterschafe und –ziegen sowie für Mutterkühe (Einheitsbeträge und einzuhaltende Verpflichtungen), weitere Vorschriften zu Öko-Regelungen (Mittelzuweisung, geplante Einheitsbeträge und einzuhaltende Verpflichtungen), die Festlegung der Berechnungsweise der tatsächlichen Einheitsbeträge....
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