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Zaunbau

Den Wolf auf Abstand halten

Wie werden Tierhalter entschädigt, deren Weidetiere von Wölfen gerissen wurden? Und welche Mindestanforderungen an festen und mobilen Zäunen müssen in den Wolfsregionen erfüllt werden? Antworten auf diese Fragen erhielten Schaf- und Ziegenhalter auf einem Info-Tag der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und der Schafzüchtervereinigung NRW im Haus Riswick in Kleve.
Veröffentlicht am
Annegret Keulen
Gemäß der NRW-Förderrichtlinie Wolf erhalten Schaf-, Ziegen-und Gehegewildhalter für ihre gerissenen Tiere eine Entschädigung, die sich am Marktwert der betroffenen Tiere orientiert. Entschädigt werden die direkt vom Wolf getöteten, die infolge der zugefügten Verletzungen verendeten und auch notgetöteten Tiere. "Dazu zählen auch Jagd-, Herdenschutz- und Hütehunde", erläuterte Maike Fritz von der Bezirksregierung Münster. Ebenso wie die direkten Tierverluste werden auch die Folgekosten, wie Tierarzt- oder Reparaturkosten für Zäune, zu 100 % erstattet.
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