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Sachsen-Anhalt

Landesregierung nimmt Stellung zur Weidetierprämie

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat eine Beschlussrealisierung veröffentlicht. Damit bezieht sie Stellung zu einem Beschluss des Landtages der auch die Forderung nach einer Weidetierprämie und nach Förderung des Herdenschutzes beinhaltet.

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Der Beschluss hatte unter anderem gefordert, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine Einführung gekoppelter Direktzahlungen für kleine Wiederkäuer einsetzt. Laut Landesregierung wurde dies bereits im Rahmen zurückliegender Umwelt- und Agrarministerkonferenzen sowie im Bundesrat getan. Dabei habe die Landesregierung eine frühestmögliche Umsetzung einer gekoppelte Stützung für Schafe und Ziegen gefordert, spätestens jedoch mit Beginn der neuen Förderperiode. Sie werde sich auch weiterhin für eine schnellstmögliche Einführung auf Bundesebene einsetzen, heißt es in der Stellungsnahme der Landesregierung.

Weidetierprämie 2019 nicht möglich

Desweiteren hatte der Beschluss des Landtages gefordert, dass Tierhalter, die mit ihren Tieren Landschaftspflege leisten, ab dem kommenden Jahr eine jährliche Prämie in Höhe von 25 € für jedes Muttertier erhalten sollen. Laut der Landesregierung Sachsen-Anhalt ist dies aufgrund des Fristablaufes zur Anmeldung für das Jahr 2019 nicht mehr möglich, soll aber für 2020 auf Bundesebene gefordert werden. Eine alternative Finanzierung durch Landesmittel sei für 2019 nicht möglich, da der Entwurf des Haushaltsplanes bereits Anfang September beschlossen worden sei. Zudem müsse eine Doppelförderung mit den Beweidungsmaßnahmen der Agrar-, Umwelt- und Klimafördermaßnahmen (AUKM) ausgeschlossen werden. Dies bedinge eine Neukalkulation der Prämien bei den bestehenden Fördermaßnahmen (und ggf. ein Anpassung des EPLR), wolle man Empfänger von AUKM nicht ausnehmen von der Weidetierprämie.

Darüber hinaus bestehe nach wie vor das in der „Gesamtkonzeption Schafhaltung“ beschriebene Ziel einer mittelfristigen Stabilisierung des Schafbestands in Sachsen-Anhalt auf mindestens 100.000 Tiere. Eine entsprechende Konzeption für Mutterkühe bestehe derzeit nicht, so dass die Unterstützung der Schafe zunächst vorrangig ist.

Förderung des Herdenschutzes sei ausreichend erfolgt

Als letzter Punkt des Beschlusses forderte der Landtag den Herdenschutz insbesondere gegen Wolfsangriffe dauerhaft zu fördern. Hierzu erklärte die Landesregierung, dass die Förderung des Herdenschutzes in den zurückliegenden Jahren bereits umfassend erfolgt sei. Mit der neuen Förderrichtlinie werde das Förderspektrum erweitert, womit das Ziel einer weiteren Verbesserung des Herdenschutzes verfolgt sei. Ferner werde gegenwärtig eine Integrierung des Herdenschutzes in der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" geprüft.

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