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Tierseuche

Deutschland gewinnt MKS-Freiheitsstatus großteils zurück

Die Weltorganisation für Tiergesundheit hat für den größten Teil Deutschlands den Status "Maul- und Klauenseuche-frei ohne Impfung" seit Mittwoch, 12. März 2025 wieder eingesetzt.

von Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erschienen am 13.03.2025
Der Großteil Deutschlands erhält den Status „MKS frei“ zurück. © Anna Jurkovska/shutterstock.com
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Grundlage war ein Antrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für die Einrichtung einer sogenannten „Kontaminierte Zone“ („Containment Zone“), dem die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) jetzt zugestimmt hat.

Starkes Zeichen an Handelspartner

Ausgenommen von dem Status ist nur noch das Gebiet der „Kontaminierte Zone“. Für diese gelte bis mindestens 11. April 2025 weiterhin die Aussetzung des Maul- und Klauenseuchen (MKS)-Freiheitsstatus und die Durchführung bestimmter MKS-Bekämpfungsmaßnahmen.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erläuterte hierzu: „Fast ganz Deutschland ist laut der Weltorganisation für Tiergesundheit wieder MKS-frei, das haben wir nun schwarz auf weiß. Der wiedererlangte Freiheitsstatus schickt ein deutliches Zeichen an unsere Handelspartner. Die offizielle Bestätigung der WOAH ist eine entscheidende Grundlage für unsere Gespräche mit Drittländern und nützt dem Export. Ich bin zuversichtlich, dass sich unsere Handelsbeziehungen bei den betroffenen Produkten in aller Welt schnell normalisieren und unsere Betriebe bald wieder in ihre gewohnten Absatzmärkte liefern können.“

Ganz Deutschland soll schnellstmöglich „MKS-frei“ werden

Möglich geworden sei die Anerkennung der „Kontaminierten Zone“ durch die WOAH und damit die schnelle Wiedereinsetzung des WOAH-Freiheitsstatus durch die Erstellung eines Dossiers durch das BMEL. Diesem war eine umfangreiche Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesländern Brandenburg und Berlin, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) sowie einem von der EU entsandten Experten vorausgegangen. Parallel hierzu, so das BMEL, würden inzwischen auch für das Gebiet der „Kontaminierten Zone“ Vorbereitungen getroffen, die Wiedererlangung der MKS-Freiheit bei der WOAH zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu erreichen.

Hintergrund: Das SPS-Übereinkommen

Die offizielle Anerkennung des WOAH-Tiergesundheitsstatus von Mitgliedern ist laut Özdemir von großer Bedeutung für den internationalen Handel. Er stellt eine der wichtigsten rechtlichen Verbindungen zwischen der WOAH und der Welthandelsorganisation (WTO) im Rahmen des WTO-Übereinkommens über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS-Übereinkommen) dar, das 1995 in Kraft trat. Im Jahr 1998 bestätigte das offizielle Abkommen zwischen der WTO und der WOAH das Mandat der WOAH, auf Grundlage des SPS-Übereinkommens seuchen- und schädlingsfreie Gebiete anzuerkennen.

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