Erinnerung Stichtagsmeldung bis zum 15. Januar 2026 möglich
Denken Sie daran: Die Stichtagsmeldung für Schafe und Ziegen gemäß § 26 Abs. 3 der Viehverkehrsverordnung muss bis spätestens 15. Januar 2026 in der HIT-Datenbank erfolgen.
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Denken Sie daran: Die Stichtagsmeldung für Schafe und Ziegen gemäß § 26 Abs. 3 der Viehverkehrsverordnung muss bis spätestens 15. Januar 2026 in der HIT-Datenbank erfolgen.
Die Tierprämie für Schafe und Ziegen wird im kommenden Jahr auf 38 Euro je förderfähiges Tier angehoben.
Durch den deutschlandweiten Ausbruch der Blauzungenkrankheit sind immer mehr Betriebe mit Mutterschafen betroffen. Unzählige Tiere sind bisher verendet. Was ist in diesen Fällen in Bezug auf die beantragte gekoppelte Mutterschaf- und Ziegenprämie zu tun?
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