Tierkennzeichnung: Enttäuschung - Bundesregierung schweigt beim Thema im EU-Agrarrat
Der EU-Agrarrat, also die Agrarministerinnen und –minister der EU- Mitgliedsländer,
befasste sich anlässlich der letzten Sitzung am 23./24. März mit dem Themenkomplex
„Elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen“.
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Hintergrund war ein Antrag
Ungarns, die elektronische
Kennzeichnung nicht zum
1. Januar 2010 verpflichtend,
sondern auf freiwilliger Basis
einzuführen. Ergebnisse:
Erfreulich ist, dass das Thema
„Elektronische Kennzeichnung“
bei der Agrarratssitzung
am 23./24. März überhaupt
aufgegriffen wurde. Dies beweist,
dass die Verbandsarbeit
doch dazu führt, dass eine beschlossene
EU-Verordnung
nochmals auf Drängen einzelner
Länder hinterfragt wird;
jedoch noch nicht mit dem angestrebten
Erfolg! Erfreulich ist ferner, dass
diesen Vorschlag das Vereinigte
Königreich, Irland, Slowenien,
Bulgarien, Litauen, Rumänien
und Griechenland und
somit doch einige große Schafländer
unterstützt haben. Unschön ist, dass sich gegen
eine Änderung Portugal, Frankreich, Italien, Spanien
sowie die Niederlande ausgesprochen
haben. Bedauerlicherweise hat sich
Bundesministerin Ilse Aigner
nicht gegen die verpflichtende
Einführung ausgesprochen.
Positiv mag man bewerten,
dass sie sich zum Glück auch
nicht wie z. B. Frankreich oder
die Niederlande für die Beibehaltung
ausgesprochen hat. EU-Kommissarin Vassiliou
wies darauf hin, dass dieses
System einen hohen Standard
in der Tiergesundheit und
Nahrungsmittelsicherheit gewährleistet.
Ferner erklärte
sie, dass die Mitgliedsländer
die Einführung über die 2.
Säule finanzieren können. Das Vereinigte Königreich
unterstrich erneut, dass mit
dieser Einführung sehr hohe
Kosten und ein niedriger zusätzlicher
Vorteil einhergehen. Weiterer Weg:
1. Erfreulich ist, dass neben
Ungarn sieben weitere EULänder
eine Änderung der
Rechtslage einfordern; davon
einige große und auch das
größte (Vereinigtes Königreich)
Schaf-haltende Land.
2. Nun muss von deutscher
Seite wie auch in den noch
nicht positionierten EU-Ländern
mit den Argumenten weiter
für die Abschaffung einer
verpflichtenden elektronischen
Tierkennzeichnung ab
1. Januar 2010 gekämpft werden.
3. Daher ist es wichtig, dass
die Bundesregierung auch den
Druck über die Landesregierungen
erfährt, zumal Tierseuchenrecht,
zu dem auch das
Thema „Tierkennzeichnung“
zählt, in der Hoheit der Bundesländer
liegt.
Der Kampf ist noch nicht
verloren!
Zum Verhalten der Bundesregierung
beim EU-Agrargipfel
am 23. März wurde gemeinsam
mit dem Deutschen Bauernverband
eine Pressemeldung
(siehe Kasten auf Seite
4) verfasst und breit in den
Medien gestreut. Die Pressemeldung
wurde z. B. auch in
der „top agrar“ veröffentlicht!
VDL
VDL
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