Prämienzahlungen: Etappenerfolg - Der Europäischer Gerichtshof ist eingeschaltet
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- Die einen bekamen stark gekürzte Betriebsprämien,
- andere „nur“ ihre Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete nicht,
- wieder andere warten bis heute auf das Geld aus Agrarumweltprogrammen oder der Landschaftspflege für 2008.
- Einige warten schon seit mehreren Jahren auf ihr Geld. Das alles ohne eigenes Verschulden. Die Kollegen haben sich an die Vereinbarungen und Vorschriften gehalten. Behörden haben erst zugestimmt, dann aber ihre Meinung geändert oder nicht zur rechten Zeit das Richtige getan. Im Herbst 2006 kamen die ersten Rückforderungsbescheide über Zahlungen und noch schlimmer über die bewilligten Zahlungsansprüche. Immer häufiger wurden ganze Bereiche der Schafweiden in Frage gestellt. Egal ob Heiden, Wasserschutzgebiete, Übungsplätze oder Deiche, egal, ob kleine Parzellen oder ganze Landstriche. Nirgendwo in der Landwirtschaft wurde so viel zusammengestrichen wie bei der Schafweide. Das führte in Rheinland- Pfalz schließlich zu einem Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Nach einer intensiven mündlichen Verhandlung fasste die Kammer einen für uns alle optimalen Beschluss. Sie setzte das Verfahren aus und bat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Klärung der entscheidenden Fragen im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) 1782 aus 2003, Artikel 44, Absatz 2 (stark gekürzt):
- Handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche, wenn Schafbeweidung in Naturschutzgebieten ausgeübt wird?
- Ist Schafbeweidung eine „nicht landwirtschaftliche Tätigkeit“, wenn der Schäfer Weisungen der Naturschutzbehörde unterliegt?
- Kann der Schäfer nur für Flächen einen Antrag stellen, für die er Pacht bezahlt?
- Ist eine unentgeltliche Überlassung zulässig?
- Ist eine zeitlich eingeschränkte Überlassung zulässig?
- Gehört eine Fläche auch dann zum Betrieb, wenn der Schäfer auf ihr eine Leistung erbringen muss und dafür bezahlt wird? Diese Fragen sind auf 13 Seiten sehr sorgfältig herausgearbeitet. Wir sind davon überzeugt, dass der EuGH die Antworten mindestens ebenso sorgfältig bearbeitet. Dann haben wir für einen wichtigen Teil unseres Schäferlebens ein Stück Rechtssicherheit. Dieser wichtige Etappenerfolg für uns alle wurde vor allem durch die Spenden für die Prozesskosten möglich. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen bedanken, die bisher mitgeholfen haben: mit Geld, mit Rat und Tat, mit Mut machen. Alleine an Spenden von Kollegen sind weit über 8000 Euro zusammengekommen. Auch der Landesverband der Schafhalter Rheinland-Pfalz und die VDL haben große Beträge zugeschossen. Im Moment haben wir noch ein Loch von etwa 2000 Euro. Die Kosten für den EuGH können wir noch nicht absehen. Helft bitte mit, dass wir den Rechtsstreit bestmöglich zu Ende bringen können. Spenden, ob klein – ob groß, bitte auf:
- Bank: Postbank Köln, Konto: 760 593 508, Bankleitzahl: 370 100 30, Kontoinhaber: Günther Czerkus, Verwendungszweck: Spende Prozesskosten Weitere Infos bei:
- Günther Czerkus, Zur Schäferei 1, 54675 Wallendorf, Tel. 0 65 66/9 30 77, Fax 9 30 78, E-Mail: czerkus@eifel-lamm.de
Günther Czerkus Sprecher des VDL-Ausschusses Berufsschäfer
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