Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Blauzungenkrankheit

Autogener Impfstoff in zwei Wochen lieferbar

Ab sofort darf ein autogener (bestandsspezifischer) BTV-3 Impfstoff für Wiederkäuer in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Rheinland-Pfalz eingesetzt werden. Die San Group Biotech Germany aus dem niedersächsischen Höltinghausen teilt mit, dass die ersten Auslieferungen in der Reihenfolge des Bestelleingangs ab 15. April 2024 erfolgen können. 

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Die Zeit zwischen der Bestellung und Auslieferung beträgt laut Hersteller ungefähr zwei Wochen. Eine tierärztliche Verschreibung gemäß der epidemiologischen Verbindung ist allerdings zwingend erforderlich. Aufgrund des bisherigen Ausbruchsgeschehens kann eine epidemiologische Verbindung für Bestände innerhalb von nicht-BTV-freien Zonen hergestellt werden.

Impfung in nicht-BTV-freien Zonen erlaubt

Momentan sind die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen nicht-BTV-freie Zonen. Rheinland-Pfalz, obwohl noch nicht direkt betroffen, schließt sich der Impfung aufgrund der Nachbarschaft zu nicht-BTV-3 freien Zonen und der hier gefolgerten Gefährdung an. Der Impfstoff kann nur für innerhalb dieser Bundesländer stehende Tiere durch einen Tierarzt verschrieben, bei San Group Biotech Germany bezogen und angewendet werden.

Mit der Bestellung muss die gesicherte epidemiologische Verbindung für die Bestände der bestellenden Tierarztpraxis erklärt werden. Die Vakzine gegen BTV-3 dürfen nur als monovalenter Impfstoff hergestellt werden. Kombinationen mit anderen viralen und bakteriellen Antigenen sind nicht zulässig. Der auf eine ordnungsgemäße Verschreibung hin hergestellte autogene Impfstoff kann auch dann noch weiterverwendet werden, sollte nach dem Verschreibungs-/Bestellungszeitpunkt ein zugelassener Impfstoff verfügbar werden.

Schützende Wirkung nach zwei Anwendungen

Zur Stimulierung einer aktiven Immunität sind zwei Injektionen im Abstand von drei bis vier Wochen notwendig. Eine protektive Wirkung kann etwa zwei Wochen nach Vollendung der Grundimmunisierung erwartet werden.

Eine Informationspflicht der Impfung gegenüber dem zuständigen Veterinäramt und die gegebenenfalls notwendige Eintragung in die HIT-Datenbank unter „ANIVAC BTV-3“ ist zu gewährleisten. Für eventuelle Beihilfen sollten die Weidetierhalter die jeweilige Tierseuchenkasse kontaktieren.

Es wird empfohlen, die Impfung rechtzeitig vor dem vermehrtem Auftreten der Gnitzen durchzuführen. In Deutschland könnte dies, je nach Witterung, ab Mai der Fall sein. Hinweise zur Risikobewertung gibt es auf der Website des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI).

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren