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Niedersachsen | Dialogforum "Weidetierhaltung und Wolf"

Schnellabschüsse europarechtskonform möglich

Beim mittlerweile dritten Treffen des Dialogforums "Weidetierhaltung und Wolf" haben am Montag, dem 12. Februar 2024, Umweltminister Christian Meyer und Agrarministerin Miriam Staudte die Umsetzungen des Beschlusses der Umweltministerkonferenz (UMK) vom 1. Dezember 2023 zu den europarechtskonformen Schnellabschüssen von Problemwölfen für das Land Niedersachsen vorgestellt.

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Der Beschluss der UMK habe Niedersachsen eine wichtige Tür geöffnet, denn der günstige Erhaltungszustand des Wolfes sei in großen Teilen Niedersachsens erreicht, so Umweltminister Meyer. Zur Erleichterung von Abschüssen hatte Bundesumweltministerin Steffi Lemke – auf Initiative von Umweltminister Meyer – ein neues Schnellabschussverfahren auf den Weg gebracht, das auf der Umweltministerkonferenz am 1. Dezember 2023 einstimmig beschlossen wurde.

Danach wird in Gebieten mit überdurchschnittlichen Wolfangriffen auf gut geschützte Nutztiere ein Abschuss für 21 Tage im Abstand von 1.000 Metern um die konkrete Weide ohne Abwarten einer DNA-Probe erlaubt. Die EU-Kommission und der Bund hatten dieses Vorgehen schriftlich für rechtmäßig und vereinbar mit der FFH-Richtlinie erklärt.

Gebiete mit erhöhtem Rissvorkommen

Als erstes Bundesland hat Niedersachsen hierfür jetzt konkrete Eckpunkte zur Umsetzung des neuen Verfahrens vorgestellt und mit den Experten  - darunter rund 25 Naturschutz- und Landwirtschaftsverbände - im Dialogforum diskutiert. Demnach plant das Land eine Verordnung (nach § 45 Abs. 7 Satz 4 Bundesnaturschutzgesetz) zu erlassen, welche die Kriterien für die Ausweisung der Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen einheitlich für das ganze Land festschreibt. Auf dieser Grundlage können dann Gebiete ausgewiesen und nach einer einmaligen Überwindung des zumutbaren Herdenschutzes ohne DNA-Probe artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme von Wölfen (nach § 45 Abs. 7 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz) erteilt werden.

Das beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) angesiedelte Wolfsbüro hat auf der Grundlage Nutztierschäden der vergangenen Jahre ermittelt, dass die viermalige Überwindung des Grundschutzes innerhalb von neun Monaten oder die dreimalige Überwindung innerhalb von sechs Monaten ein erhöhtes Nutztierrissaufkommen darstellt.

„Mit den neuen Verfahren können wir in Regionen mit hohen Nutztierschäden, die trotz gutem Herdenschutz erfolgen, schneller und unbürokratischer handeln“, so Umweltminister Meyer. „Damit helfen wir der wichtigen Weidetierhaltung, die trotz gutem Herdenschutz unter Nutztierschäden leidet. Und gleichzeitig stellen wir auch den Artenschutz des Wolfes sicher.“

Pauschalprämie für Herdenschutz in Planung

Unbestritten unter den Teilnehmern des Dialogforums bleibt, dass präventiver Herdenschutz die wirksamste Maßnahme für ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf ist. Das Land hatte dafür die Mittel für 2023 und 2024 erheblich aufgestockt.

Um hier jedoch schneller und einfacher zu helfen, plant das Land – auf Vorschlag der Schafhalterverbände – eine Umstellung der einzelfallbezogenen Herdenschutz-Förderung auf eine unbürokratische Pauschalprämie. 

„Statt einen bürokratischen Antrag zum Zaunbau und das Einholen verschiedener Angebote abwarten zu müssen, vereinfachen wir die Herdenschutzhilfe für die Schaf-, Ziegen- und Gatterwildhalter enorm. Das an Verwaltungskosten eingesparte Geld kann direkt für die Herdenschutzprämie verwendet werden. Wir wollen es den Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern einfach machen und einmal jährlich eine Pauschale für Zäune, Herdenschutzhunde und erstmals auch für die Unterhaltung sowie den Aufwand zahlen. Voraussetzung für die Pauschalprämie ist eine Weidehaltung und ein wolfsabweisender Grundschutz“, so Agrarministerin Miriam Staudte. 

 

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