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Nordrhein-Westfalen

Meldung an TSK bis Ende Januar

Bis Ende Januar muss jeder Schafhalter in Nordrhein-Westfalen, ungeachtet der Bestandsgröße, den Höchstbestand für das Jahr 2024 an die Tierseuchenkasse melden. Neu seit diesem Jahr ist die Meldung des Höchstbestandes und nicht des Stichtages. Somit müssen alle Schafhalter abschätzen, wie viele Tiere sie maximal im Jahresverlauf im Bestand haben werden. 

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Die Tierseuchenkasse hat festgestellt, dass die gemeldeten Tierzahlen mit den tatsächlich gehaltenen Tierzahlen, insbesondere was die Zahl der Lämmer, die nach dem 1. Januar geboren werden, in der Vergangenheit häufig nicht nachvollziehbar waren und dass es im Seuchenfall einen sehr viel höheren Tierbestand gab, als zum Stichtag.

Damit für den Fall der Tierseuchenentschädigung genügend Mittel zur Verfügung stehen, muss ab sofort der Höchstbestand gemeldet werden. Eine Anhebung der Tierzahlen ist jederzeit möglich, jedoch nur dann erforderlich, wenn der Schafhalter mehr als 50 Tiere hat und mindestens 10 Prozent oder mehr Tiere zugekauft hat.

Eine Nachmeldung per Mail ist jederzeit möglich und umsetzbar.

Mehr Informationen erhalten Sie bei der Tierseuchenkasse.

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