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Nordrhein-Westfalen

Weiterhin kein Abschuss von Wölfin "Gloria"

Die Wölfin „Gloria“ darf weiterhin nicht abgeschossen werden. Damit hat die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf den Anträgen von drei Naturschutzverbänden stattgegeben, die sich gegen eine Abschussgenehmigung der seit 2018 im Kreis Wesel lebenden Wölfin gerichtlich gewehrt hatten. Das teilt die Justizkammer in einer Pressemitteilung vom 17. Januar 2024 mit.

 

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In ihrer Begründung verweist die Kammer auf den strengen Schutzstatus von Wölfen nach Bundesnaturschutzgesetz und das Verbot einer Tötung. 

Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von dem Verbot setze voraus, dass durch den Wolf ein ernster landwirtschaftlicher Schaden drohe und es keine zumutbaren Alternativen zur Tötung des Tieres gebe. Der Kreis Wesel habe nicht ausreichend schlüssig und nachvollziehbar dargelegt, dass die erteilte Ausnahmegenehmigung zur Abwendung solcher Schäden geboten sei.

Keine Verhaltensänderung erkennbar

Noch im Juli 2023 sei das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) in einem Bericht an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) – wie zuvor die Kammer im Urteil vom 6. Mai 2021 – davon ausgegangen, dass auf Grund des Verhaltens der Wölfin „Gloria“ kein solcher Schaden zu erwarten sei. Die Kammer könne auf Basis der vorliegenden Daten keine Verhaltensänderung der Wölfin erkennen, die eine von dieser Einschätzung abweichende Schadensprognose rechtfertigen könnte. Sie erschließe sich weder aus den dem Gericht vorliegenden Stellungnahmen des MUNV noch aus Äußerungen des LANUV.

Dass die Wölfin empfohlenen Herdenschutz überwinden könne, sei keine neue Erkenntnis, sondern habe sich schon in früheren Jahren gezeigt. Diese Übergriffe stellten aber Ausnahmen dar. Jedenfalls nach den dem Gericht vorgelegten Unterlagen sei weiterhin anzunehmen, dass sich „Gloria“ nicht auf das Jagen von Weidetieren spezialisiert habe.

Gegen die Beschlüsse ist jeweils die Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

Der Beschluss ist in der Rechtsprechungsdatenbank abrufbar.

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