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Schleswig-Holstein

Wolf ins Jagdrecht aufgenommen

Der schleswig-holsteinische Landtag hat am 12. Dezember 2023 der Änderung des Landesjagdgesetzes zugestimmt. Damit wurde ein wichtiges Vorhaben der Landesregierung, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen, umgesetzt.
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VolodymyrBurdiak/colourbox.de
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"Ungeachtet dessen, dass der große Zielkonflikt ,Nutztierhaltung und Wolf' dadurch nicht gelöst werden kann, ist die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ein wichtiges Signal für unsere Jägerinnen und Jäger im Land. Wir schaffen so endlich Rechtssicherheit", sagte Land- und Forstwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU).

Die Gesetzesänderung sieht Sonderregelungen für den Wolf vor: „Wir stellen damit sicher, dass bei Vorliegen einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung ein Wolf rechtssicher und in den bekannten jagdlichen Strukturen erlegt werden kann. Auch der Umgang mit schwerverletzten Wölfen ist nun geregelt“, sagte Schwarz.

Wolf bleibt ganzjährig geschont

Am Schutzstatus des Wolfes ändere sich aber nichts, betonte der Minister. „Die Aufnahme des Wolfes ins Landesjagdrecht erfolgt mit einer ganzjährigen Schonzeit. Der Wolf bleibt weiterhin eine nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Art. Das Töten eines Wolfes ist somit nur unter Beachtung enggefasster Kriterien möglich“, so der Minister. Die Voraussetzung einer Ausnahme für die Entnahme eines Wolfes sind für jeden Einzelfall zu prüfen. Grundsätzlich entlastet die Änderung im Landesjagdgesetz Halterinnen und Halter von Nutztieren also nicht, für einen aktiven Schutz ihrer Tiere zu sorgen.

Bekämpfung invasiver Arten

Neben der Aufnahme des Wolfes wurden noch weitere Anpassungen im Landesjagdgesetz vorgenommen. So dürfen zukünftig Haarraubwild und Nutria mithilfe von Nachtsichtvorsätzen und -aufsätzen bejagt werden. Bislang war dies nur bei der Bejagung von Schwarzwild zulässig. „Wir steigern damit die Effizienz in der Bejagung von invasiven Arten wie Waschbär, Marderhund und Nutria“, erklärte der Minister.

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