FLEISCHHYGIENEGEBÜHREN
Bayern entlastet kleine Schlachtbetriebe
Grünes Licht aus Brüssel für die Entlastung von kleinen Schlachtbetrieben in Bayern. Die EUKommission hat das am 1. Juli 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Neuordnung der Fleischhygienegebühren im Freistaat genehmigt.
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Das Gesetz sieht vor, dass Betriebe mit geringem Durchsatz feste Beträge pro Tier bezahlen. Für große Betriebe bleibt es bei den kostendeckenden Gebühren. Die entstehenden Mindereinnahmen bei den Kommunen werden von der Staats regierung ausgeglichen. Insgesamt stehen dafür 5 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Von der Neuregelung profitieren nach Ministeriumsangaben mehr als 1500 Schlachtbetriebe in Bayern. Das entspricht rund 95 % aller Schlachtbetriebe im Freistaat. CSUAgrarministerin Michaela Kaniber sagte dazu, dass gerade die kleinen und kleinsten Schlachtstätten wichtige Eckpfeiler der weitgehend noch intakten regionalen Schlachtstruktur in Bayern seien.
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