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Sachsen

Landwirte können Nachteilsausgleich erhalten

Sachsens Regierung hat sich auf einen Nachteilsausgleich verständigt, den Sachsens Landwirte wegen der verzögerten Auszahlungen von EU-Agrarsubventionen (Direktzahlungen) beantragen können. Darüber hat Landwirtschaftsminister Wolfram Günther am 5. Dezember 2023 das Kabinett informiert.
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Der Ausgleich soll einmalig und pauschalisiert ausgezahlt werden. Die Pauschale wird standardisiert ermittelt und deckt Kosten wie zum Beispiel Zinslasten für etwaige Überbrückungskredite, etwaige Stundungsgebühren oder gegebenenfalls anfallende Beratungsleistungen. Die Bagatellgrenze liegt bei 50 Euro. Im Ergebnis wird 1 % der Summe der Direktzahlungen bereitgestellt.

Der Nachteilsausgleich soll nach Auszahlung der Direktzahlungen so einfach wie möglich und digital beantragt werden können. Antrags- und Auszahlungsstelle soll die Sächsische Aufbaubank (SAB) sein. Mit einer Auszahlung der Direktzahlungen selbst rechnet das Ministerium weiterhin bis spätestens Ende Februar kommenden Jahres.

 

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