Landwirte können Nachteilsausgleich erhalten
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Der Ausgleich soll einmalig und pauschalisiert ausgezahlt werden. Die Pauschale wird standardisiert ermittelt und deckt Kosten wie zum Beispiel Zinslasten für etwaige Überbrückungskredite, etwaige Stundungsgebühren oder gegebenenfalls anfallende Beratungsleistungen. Die Bagatellgrenze liegt bei 50 Euro. Im Ergebnis wird 1 % der Summe der Direktzahlungen bereitgestellt.
Der Nachteilsausgleich soll nach Auszahlung der Direktzahlungen so einfach wie möglich und digital beantragt werden können. Antrags- und Auszahlungsstelle soll die Sächsische Aufbaubank (SAB) sein. Mit einer Auszahlung der Direktzahlungen selbst rechnet das Ministerium weiterhin bis spätestens Ende Februar kommenden Jahres.
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