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Blauzungenkrankheit - Stand 26.10.2023

Auch Niedersachsen verliert BT-Freiheitsstatus

Nach Nordrhein-Westfalen hat nun auch Niedersachsen seinen Freiheitsstatus für die Blauzungenkrankheit (BT) verloren. Das Friedrich-Loeffler Institut hat den amtlichen Verdacht auf eine Infektion mit dem Blauzungenvirus des Sertyps 3 bei einem Schaf im Landkreis Ammerland bestätigt.

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Bei dem Betrieb handelt es sich um eine Hobbyhaltung mit etwa 30 Schafen, der auf der Grundlage des EU-Tiergesundheitsrechtes gesperrt wurde. Derzeit dürfen also beispielsweise keine Tiere aus dem Bestand in andere Haltungen transportiert werden.

Wie das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen am 25.10.2023 mitteilte, ist das infizierte Schaf inzwischen gestorben. Die weiteren Tiere zeigten keine Symptome. Auch einen weiteren amtlichen Verdacht gibt es derzeit in Niedersachsen nicht. Es handelt sich um den ersten Nachweis der Blauzungenkrankheit in Niedersachsen seit dem 13. September 2009.

Auflagen für Viehhandel

Der Ausbruch in Niedersachsen hat jedoch wirtschaftliche Folgen, denn: Niedersachsen verliert den so genannten Freiheitsstatus für die Blauzungenkrankheit. Das bedeutet: Der Handel mit Tieren, die sich möglicherweise mit der Viruskrankheit infizieren können – also Schafe, Rinder, Ziegen und weitere Wiederkäuer – ist in Abhängigkeit vom Gesundheitsstatus am Bestimmungsort derzeit nur unter strengen Auflagen möglich.

So müssen diese Tiere beim Transport in seuchenfreie Gebiete mit wirksamen Mitteln zur Abwehr von Gnitzen behandelt werden. Außerdem müssen sie labordiagnostisch auf eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit untersucht werden.

Ziel der Maßnahmen ist es, dass bereits von den Gnitzen befallene Tiere diese Mücken nicht weitertragen und sich das Virus so „sprunghaft“ ausbreitet.

Impfstoff noch nicht vorhanden

Die Auflagen gelten solange, bis Niedersachsen den Seuchenfreiheitsstatus wiedererlangt hat. Dafür ist nach aktueller Rechtslage die Impfung der empfänglichen Tiere gegen die Blauzungenkrankheit erforderlich. Ein zugelassener Impfstoff gegen das aktuell nachgewiesene Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 ist zurzeit jedoch nicht verfügbar. Eine zweite Möglichkeit besteht darin, dass in Niedersachsen in einem Zeitraum von zwei Jahren keine Blauzungenkrankheit nachgewiesen wird. Wann Niedersachsen den Seuchenfreiheitsstatus wiedererlangen wird, ist daher derzeit noch nicht absehbar.

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