Arbeitsgruppe Wolf tagt nach zweijähriger Pause
Auf Drängen des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes (LSZV) tagte im August nach zweijähriger Pause die beim Landesumweltministerium Mecklenburg-Vorpommern eingerichtete Arbeitsgruppe (AG) Wolf.
- Veröffentlicht am
Das Ministerium informierte darüber, dass man zurzeit in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe an der Umsetzung des Beschlusses der Umweltministerkonferenz (UMK) vom 12. Mai 2023 „Wissenschaftliche Ableitung der Minimum Viable Population für die Art Wolf mittels demografisch-genetischer PVA als Grundlage für die Ableitung des Referenzwertes für die günstige Gesamtpopulation“ (Populationsgefährdungsanalyse) arbeite. Das Ergebnis soll laut Ministerium zur UMK im November 2023 vorliegen und ggf. ein weiterführender Folgeantrag beschlossen werden.
Im Wolfsmanagementplan (WMP) von 2021 wurde festgelegt, diesen jährlich in der AG zu überprüfen. Der LSZV hatte dazu einen umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt. Dieser wird allen Teilnehmern zugeleitet, damit sie ihn gegebenenfalls ergänzen können und das Ministerium dann bis Ende 2023 darüber informiert.
Kritik an bürokratischem Aufwand
Einstimmig festgelegt wurde, dass im WMP veröffentlichte Statistiken der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) jährlich aktualisiert werden sollen. Da der WMP nur in elektronischer Form vorliege, sei dies mit wenig Aufwand und keinen Kosten verbunden.
Kritik der Vertreter der Schafhaltung gab es am hohen bürokratischen Aufwand bei der Antragstellung für die laufenden Kosten. Z. B. sei es bei der Antragstellung nicht immer absehbar, wann welche Flächen wie lange beweidet und eingezäunt werden müssten. Als ein konkretes Beispiel aus der Praxis wurde benannt, dass je nach Berechnungsgrundlage für einen Betrieb eine Zaunlänge von 4,7 km oder von 37 km zu Grunde gelegt werden könne.
Besprechung des Praxisleitfadens Wolf in Berlin
Ein Vertreter des Ministeriums informierte, dass das Bundesumweltministerium für den 5. September 2023 zu einer Besprechung zum Praxisleitfaden Wolf eingeladen hat. Stellungnahmen der Teilnehmer der AG-Wolf dazu sollten möglichst zeitnah erfolgen.
Bundesumweltministerin Lemke hatte beim Dialog-Gespräch am 1. Juni 2023 und in verschiedenen Presseveröffentlichungen darauf hingewiesen, dass sie eine praxisnähere Ausgestaltung des Leitfadens für erforderlich halte. Der LSZV kritisierte die Forderung von 1,20 m hohen Netzen als für viele Schafhalter praxisferne Forderung. Bestätigt wurde das auch von anderen Tagungsteilnehmern. Es würden kaum Anträge zur Förderung von 1,20 m hohen Netzen gestellt.
Zeitspanne zwischen Antrag und Entnahme deutlich verkürzen
In der inzwischen erfolgten Stellungnahme an das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern fordert der LSZV u. a. eine grundsätzliche Klärung, wo der Praxisleitfaden in den Bundesländern angewandt wird und ob eine Überarbeitung daher überhaupt sinnvoll sei. Außerdem sei eine Auflistung oder Gliederung erforderlich, nach der sich die für die Entnahme zuständigen Behörden etc. richten sollten. Ein wesentliches Problem stelle die lange Zeitspanne zwischen einer ersten Antragstellung auf Entnahme und der Entscheidung über die Entnahme dar. Weiterhin müsse im Leitfaden konkret klargestellt werden, wer einen solchen Antrag stellen dürfe.
Arbeitsgruppe Wolf - Teilnehmer
Teilnehmer der Tagung im August 2023 waren unter anderem:
- Obere und untere Naturschutzbehörde
- Obere Jagdbehörde
- Landesjagdverband
- Landesforstanstalt
- NABU
- Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern
- für die Berufsschäfer Klaus Seebürger
- für den LSZV Jürgen Lückhoff
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.