Ab sofort zählt Q-Fieber zu priorisierten Pathogenen in der EU
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung meldet, dass die Zoonose Q-Fieber von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in die Liste der zehn priorisierten Pathogene aufgenommen worden ist.
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Ziel ist es, ein koordiniertes Überwachungssystem im Rahmen des One Health-Konzeptes für grenzüberschreitende Krankheitserreger, die eine Bedrohung für die EU darstellen, aufzustellen.
Q-Fieber ist eine meldepflichtige Tierkrankheit und eine Zoonose, die durch das Bakterium Coxiella (C.) burnetii verursacht wird. Besonders durch Fruchtwasser und Nachgeburt von infizierten Schafen und Ziegen wird der Erreger auf den Menschen übertragen und stellt ein Risiko für die Gesundheit von Tier und Mensch dar. Findet eine Ausscheidung des Bakteriums durch Tiere statt, ist es relevant, die weitere Ausbreitung auf weitere Tiere und insbesondere auf den Menschen zu verhindern.
Erste Anzeichen bei Schafen und Ziegen ernst nehmen
Vor allem bei Schafen kann eine Infektion mit C. burnetii symptomlos verlaufen. Dies macht es für den Tierhalter oft schwierig, den Erreger im Bestand früh zu erkennen.
Deshalb ist es umso wichtiger folgende Q-Fieber-Symptome bei kleinen Wiederkäuern ernst zu nehmen:
- Fehlgeburt und Totgeburt
- Geburt lebensschwacher Lämmer
- Verzögerter Abgang der Nachgeburt
Bei einem Verdachtsfall kann der Tierarzt eine Untersuchung auf Q-Fieber einleiten. Dabei ist der aussagekräftigste Test der direkte Erregernachweis (DNA) mittels molekularbiologischer Untersuchung von Nachgeburtsmaterial, toten Lämmern, Scheidentupfern oder Vorhauttupfern.
Folgende Maßnahmen sollten beim Auftreten von Q-Fieber in einem Schaf- und Ziegenbestand mindestens ergriffen werden:
- Sorgen Sie dafür, dass Ablammungen und Schur in geschlossenen Räumen stattfinden.
- Lagern Sie alle Nachgeburten in einem geschlossenen Behältnis bis zur Entsorgung über die Tierkörperbeseitigungsanstalten.
- Reinigen und desinfizieren Sie Ihre Arbeitskleidung sowie Arbeitsmaterialien.
- Informieren Sie Ihre Mitarbeiter, Familienangehörige und Besucher über erforderliche Hygienemaßnahmen.
- Kennzeichnen Sie Ihre Stallungen durch Beschilderung: „Wertvoller Schaf-/Ziegenbestand – für Unbefugte betreten verboten."
- Verhindern Sie den Zugang von betriebsfremden Personen zu Ihren Schafen und Ziegen.
- Geben Sie keine Rohmilch oder Rohmilchprodukte an Verbraucher ab und verzichten Sie auf den Verzehr von Rohmilch und Rohmilchprodukten. Wichtig: Pasteurisieren führt zur Inaktivierung des Erregers!
- Lagern Sie Schaf- und Ziegenmist für 9 Monate unter Folie sowie abseits der Bevölkerung, bevor Sie den Mist auf Flächen ausbringen.
- Lassen Sie Ihre Herde gegen Coxiella burnetii impfen.
Tipp: Informieren Sie sich, ob Ihre Tierseuchenkasse eine Unterstützung bei den Impfkosten anbietet.
Für weitere Informationen lesen Sie bitte die FAQs des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und laden Sie sich den Flyer für Tierhalter "Q-Fieber, ein Risiko für Mensch und Tier" herunter.
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