BUND Naturschutz und Deutsche Umwelthilfe lassen Verordnung rechtlich prüfen
Die neue Bayerische Wolfsverordnung, die am 1. Mai 2023 in Kraft getreten ist, sorgt für Protest beim BUND Naturschutz (BN) in Bayern und bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Die Verordnung, zum erleichterten Abschuss von übergriffigen Wölfen in Bayern, verstosse gegen europäisches, deutsches und bayerisches Naturschutzrecht. Daher haben beide Organisationen eine rechtliche Prüfung angekündigt.
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Die vorgelegte Verordnung werde nie und nimmer vor Gericht bestehen und täusche den Weidetierhaltern eine Lösung vor, die keine sei. Das Ganze sei ein reines Wahlkampfmanöver von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler), so BN-Vorsitzender Richard Mergner. Denn am 8. Oktober 2023 wird in Bayern ein neuer Landtag gewählt.
"Der Erhaltungszustand der Wolfspopulation in Bayern ist zudem keineswegs gesichert, wie der Ministerpräsident behauptet. Ganz im Gegenteil: Söders eigenes Umweltministerium bezeichnet den Erhaltungsstatus als ungünstig“, erklärt Mergner.
Der BN weist auch auf die Situation der Landratsämter hin. Diese sollen unter hohen lokalen Druck aus Bevölkerung und Politik über einen Abschuss entscheiden. Dabei fehle den Mitarbeitern in den Landratsämtern die fachliche Kenntnis, um im Zweifelsfall Wolfsverhalten auf seine Gefährlichkeit hin zu beurteilen. Die Durchführung von Abschüssen werde überhaupt nicht geregelt, sondern an die Untere Naturschutzbehörde delegiert.
Freistaat bewegt sich auf dünnem Eis
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die Bayerische Wolfsverordnung als Verstoß gegen Europarecht und das Bundesnaturschutzgesetz, da sie bereits bestehende Vorgaben für Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss geschützter Tierarten unterlaufe.
Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband hält bereits die geltende Rechtsgrundlage im Bundesnaturschutzgesetz für Ausnahmegenehmigungen zur sogenannten letalen Entnahme von Wolf und anderen bedrohten Tierarten für zu weitgehend. In der Folge werden laut DUH bundesweit schon heute zahlreiche Wolfsabschüsse genehmigt, ohne dass ausreichend strenge Kriterien angelegt werden.
„Die Bayerische Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern macht Politik mit der Flinte, anstatt sich um einen wirksamen Herdenschutz für die gefährdete Weidetierhaltung in den bayerischen Alpen und auf Almen zu kümmern. Ein Bestandsmanagement mit der Jagdwaffe hat keinen messbaren Effekt auf den Herdenschutz, weil übrigbleibende Tiere weiter Schäden verursachen und frei gewordene Wolfsreviere meist zügig nachbesetzt werden", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.
Hier können Sie die Bayerische Wolfsverordnung vom 25. April 2023 nachlesen.
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