Antragstellung zur Förderung von Mutterschafen ab sofort möglich
Ab 2023 handelt es sich bei der Schaf- und Ziegenprämie nicht mehr um eine nationale Förderung des Landes Niedersachsen, sondern um eine gekoppelte EU-Direktzahlung für Mutterschafe und -ziegen. Die Antragstellung 2023 ist ab sofort möglich. Der späteste Antragstermin ist Montag, der 15. Mai 2023.
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Eine wesentliche Änderung ist, dass nur noch die weiblichen Schafe und Ziegen, die zum 1. Januar des Antragsjahres das Alter von mindestens 10 Monaten erreicht haben, förderfähig sind. Gleichzeitig muss für diese Tiere die fristgerechte Stichtagsmeldung gem. § 26 Abs. 3 Ziffer 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) zum 01.01.2023 auf der Seite der HIT bis spätestens am 15.01.2023 erfolgt sein.
Verspätet gemeldete Tiere in der HIT sind nicht förderfähig!
Nachweis der Mitgliedschaft in Unfallversicherung notwendig
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen, Bremen und Hamburg, die in dem jeweiligen Bundesland steuerlich veranlagt werden und als aktiver Landwirt die Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für den Betrieb nachweisen können. Neben dieser Mitgliedschaft in einer Unfallversicherung ist die Eigenschaft als aktiver Betriebsinhaber auch gegeben, wenn der Betriebsinhaber für das Vorjahr zum dem Jahr, für das ein Antrag auf Direktzahlungen gestellt wird, vor Anwendung von Sanktionen keinen Anspruch auf Direktzahlungen von über 5.000 Euro hatte.
Ist für einen Betriebsinhaber die landwirtschaftliche Fläche kleiner als 1 Hektar und ist eine gekoppelte Tierförderung beantragt, kann eine Förderung der Direktzahlungen auch erfolgen, wenn eine Mindestfördersumme von 225 Euro (vor Anwendung von Sanktionen) erreicht wird.
Die Beantragung erfolgt digital in dem Antragsmodul „ANDI 2023“ für Niedersachsen mit der InVeKos-Registriernummer und der entsprechenden PIN. Nähere Informationen finden Sie unter „Authentifizierung eines landwirtschaftlichen Betriebes“.
Welche Antragsangaben erforderlich sind, erfahren Sie auf der agrarfoerderung-niedersachsen.de Homepage.
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