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Rheinland-Pfalz

Wolfsmanagementplan wird aktualisiert

Beim "Runden Tisch Wolf" erörtern Vertreterinnen und Vertretern der Interessengruppen die anstehenden Änderungen und die Aktualisierung des Wolfsmanagementplans.

 

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Colourbox.de / Michael Weirauch
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2016 wurde der Wolfsmanagementplan in Rheinland-Pfalz zusammen mit allen betroffenen Interessengruppen erarbeitet. Nach sieben Jahren wird der Plan nun überarbeitet und aktualisiert, denn "es sind neue erfolgreiche Strukturen wie das Kompetenzzentrum Luchs und Wolf hinzugekommen“, erläuterte Staatssekretär Erwin Manz.

Keine Aufnahme ins Jagdrecht

„Wir beobachten die Interpretationen der Rechtsprechung sehr genau, da sie Einfluss auf die Fortschreibung des Wolfmanagementplans haben. Zusätzlich spielt die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zur erleichterten Entnahme von Wölfen eine Rolle. Die irreführende Diskussion um die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht wird von unserer Seite nicht aufgegriffen, da sie nur eine symbolische Entscheidung wäre und der Wolf dennoch weiterhin eine geschützte Art nach EU-Recht darstellt. Die bestehenden rechtlichen Grundlagen bieten genügend Handlungsspielraum für verhaltensauffällige Wölfe“, sagte Manz.

Es soll eine zentrale Änderung bei der Ausweisung von Präventionsgebieten geben: Im Dialog mit den Tierhalterverbänden wurde diese von sechs auf drei Monate verkürzt. Außerdem können jetzt auch Gebiete, in denen das Land Beweidungsprojekte explizit fördert, temporär zum ‚Präventionsgebiet‘ erklärt werden“, führte Manz aus. „Der Runde Tisch ist ein unverzichtbares Gremium der Kommunikation und Beratung“, so der Staatssekretär des Umweltministeriums.

Schnellere Ausweisung von Präventionsgebieten

Die Ausweisung von Präventionsgebieten wird beschleunigt. Hier wird der Aufenthalt eines Wolfs bereits nach drei Monaten als resident (heimisch) erachtet. Durch die Ausweisung als Präventionsgebiet werden beispielsweise Schutzmaßnahmen vor dem Wolf förderfähig. Bisher war die Ausweisung eines Präventionsgebietes von der dauerhaften Anwesenheit von Wölfen abhängig. Es wurde angenommen, dass ein Wolf in einem Gebiet resident ist, wenn er sechs Monate lang in diesem Gebiet nachgewiesen wurde. Dann wurde dieses Gebiet aufgrund der Sachlage zum Präventionsraum erklärt. Dieser Zeitraum wird nun auf drei Monate verkürzt.

Der Wolfsmanagementplan und alle darin enthaltenen Leistungen sind eine freiwillige Leistung des Landes. Die Veröffentlichung des aktualisierten Wolfsmanagementplans ist für Juni vorgesehen.

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