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Umweltausschuss | Öffentliche Anhörung

Geteiltes Echo auf Bejagung von Wölfen

Die CDU/CSU-Fraktion ist mit ihrem Antrag auf Bejagung von Wölfen als Teil eines Bestandsmanagements (20/3690) in einer öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss am Mittwoch, 18. Januar 2023, auf ein geteiltes Echo gestoßen. Ein Teil der Sachverständigen, darunter die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL), begrüßte die Initiative der Union, andere lehnten die Bejagung des Wolfes ab. 

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SZ
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Eine „Anpassung des Wolfsmanagements an die tatsächlichen Gegebenheiten“ forderte VDL-Geschäftsführer Dr. Stefan Völl und signalisierte Zustimmung zum Unionsantrag: Die Weidetierhalter seien nach 20 Jahren im Umgang mit dem Wolf „zunehmend frustriert“, sagte Völl in der Anhörung. Herdenschutz sei für die VDL „eine Selbstverständlichkeit – da wo er möglich sei“. 

Dennoch habe man „über 1.000 Übergriffe und 4.000 getötete oder verletzte Tiere“. „Wir müssen einsehen, dass es hundertprozentigen Herdenschutz nicht gibt.“ Übergriffige Wölfe müssten unverzüglich entnommen werden. Das dürfe angesichts der jährlich wachsenden Zuwachsraten von 30 Prozent auch nicht zu Diskussionen führen.

Rahmen für Koexistenz von Mensch und Tier

Für einen „zügigen und konsequenten Abschuss“ von Wölfen, wenn Nutztieren trotz Herdenschutz Schaden drohe, plädierte auch Andreas Schenk vom Bundesverband der Berufsschäfer. Dieser müsse auch dann gelten, wenn Herdenschutz nachweislich technisch nicht umsetzbar oder wirtschaftlich unzumutbar sei.

Neben Herdenschutz und dem Ausgleich aller Kosten im Zusammenhang mit dem Wolf seien das die Grundbedingungen, um einen konsesfähigen Rahmen für die Koexistenz von Mensch und Tier zu schaffen. 

Kritik an Jagdquoten und Obergrenzen

Gegen Jagdquoten und Obergrenzen positionierte sich Frank Hahnel, Schafzuchtverband Berlin Brandenburg: Nicht eine bestimmte Zahl von Wölfen sei seiner Meinung nach problematisch, sondern ein bestimmtes Verhalten der Tiere. daher müssten die entnommen werden, die Weidetiere gefährdeten – unabhängig von einer festgelegten Zahl. Quoten seien ebenso abzulehnen, denn es sei zu befürchten, dass Rudel durch Bejagung geschwächt und erst recht gezwungen würden, Schafe oder Ziegen anzugreifen, so Hahnel in seiner Stellungnahme.

Folgen für Biodiversität

Vor einer weiteren Ausbreitung der Wölfe warnte Marcel Züger, Biologe und Geschäftsführer des Schweizer Ökoberatungsunternehmens Pro Valladas: Die wachsende Population des Wolfes habe gerade für die Biodiversität Folgen: Kulturlandschaften wiesen oftmals eine höhere Artenvielfalt auf als die „reine Wildnis“. Wenn Weidetierhaltung nicht mehr möglich sei, gingen „Edelstücke des Naturschutzes“ verloren.

Antrag der CDU/CSU Fraktion

Die Union fordert in ihrem Antrag ein Wolfsbestandsmanagement nach dem Vorbild von EU-Staaten wie Schweden, Finnland oder Frankreich. Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, dass die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz im Jahr 2020, mit denen eine vereinfachte Entnahme von Wölfen beabsichtigt war, nicht die erhoffte Entlastungswirkung entfaltet hätten.

Hingegen zeige das Wolfsbestandsmanagement in anderen EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich, Schweden oder Finnland praxisgerechte und -konforme Möglichkeiten auf, wie im Rahmen der geltenden europäischen artenschutzrechtlichen Bestimmungen ein nachhaltiges Wolfsbestandsmanagement gestaltet werden könne. Es gelte, den ökologischen, ökonomischen und sozialen Belangen, dem Schutz von Wölfen und Weidetieren wie den Bedürfnissen der Menschen gleichermaßen zu genügen.

Deshalb werde die Bundesregierung aufgefordert, „den Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland unverzüglich zu definieren. Auf einer solchen Basis sei dann ein effektives Wolfsbestandsmanagement nach dem Vorbild anderer EU-Mitgliedsstaaten – wie zum Beispiel Schwedens – einzuführen, das dem Schutz von Weidetieren, den Bedürfnissen der Menschen und dem Schutz des Wolfes gleichermaßen Rechnung trage. Zu einem „effektiven Wolfsbestandsmanagement“ gehöre zudem ein Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, der die Aufnahme des Wolfes in den Katalog der jagdbaren Arten vorsehe.

Alle Stellungnahmen der Öffentlichen Anhörung zur Sitzung des Umweltausschusses vom 18. Januar 2023 können Sie hier nachlesen.

Die komplette Ausschusssitzung ist in der Mediathek des Deutschen Bundestages verfügbar.

1 Kommentare
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  • User_MTQ0Mjc1MA 19.01.2023 09:55
    Der Antrag von CDU/CSU geht in die richtige Richtung und enthält Forderungen, die auch die VDL schon lange vertritt. Ebenso wie bereits die Entschließung des EU-Parlamtens vom November 2022. Gut war sicher, dass sich die immerhin drei Vertreter der Schafhaltung in vielen Punkten einig waren. Zum Beispiel beim Verhalten der Behörden, die vor allem darauf achten, sich selbst zu schützen und so auf der Grundlage des Praxisleitfaden Wolf eher Entnahmen verhindern. Dies hat ja auch der Vertreter der Kommunen in etwa bestätigt. Nicht so gut war meines Erachtens, dass sich weder der Vertreter des BVBS noch der Vertreter aus Brandenburg für erweiterte Entnahmemöglichkeiten ausgesprochen haben, die ja von anderen Sachverständigen als möglich und notwendig bezeichnet wurden. Peinlich wirkte es, dass Grüne- und Linke-Abgeordnete den von ihnen benannten Experten scheinbar abgesprochene und vorbereitete Fragen stellten. Jürgen Lückhoff
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