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Veterinärmedizin | Gebührenordnung

Tierarztgebühren steigen ab Oktober 2022

Nun ist es endgültig beschlossen: Die Tierärztlichen Leistungen werden in Deutschland ab Oktober teurer. Das Bundeskabinett hat der Neufassung der Tierärztegebührenordnung (GOT) am 10. August 2022 zugestimmt, nachdem der Bundesrat die Anpassung der GOT im Juli final verabschiedet hatte.

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Mit der Neubewertung der Gebührensätze wird die Voraussetzung für bessere Bedingungen sowohl für Selbständige wie für angestellte Tierärzte und Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) geschaffen und damit auch einem der größten Probleme in der Tiermedizin, dem Fachkräftemangel, entgegengewirkt.

Ein wichtiger Schritt, um die für die Gesundheit und damit das Wohl der Tiere so wichtige flächendeckende tierärztliche Infrastruktur zu erhalten. Der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) hatte deshalb schon seit Jahren für die dringend notwendige Anpassung der GOT geworben.

GOT veraltet und aus dem Jahr 1999

Die Anhebung wird von der Bundesregierung damit begründet, dass die aktuell geltende GOT noch aus dem Jahr 1999 stammt. Es sei an der Zeit, die Vorgabe an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand sowie an die wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen.

Die Anpassung ermögliche den Fortbestand vieler Tierarztpraxen. Die Attraktivität der kurativen Tätigkeit, der tierärztlichen Notdienste und der flächendeckenden tierärztlichen Nutztierbetreuung werde erhöht. Zudem würden mit der Verordnung die tierärztlichen Leistungen an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand angepasst. 

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