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GASVERSORGUNG

Notfallversorgung für die Landwirtschaft

Aktuell wird intensiv über die Gasversorgung und mögliche Einschnitte diskutiert. Die Bundesnetzagentur weist auf die Unsicherheiten für die Gasversorgung in Deutschland und die daraus resultierenden massiven Preissprünge hin.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer KG
Ein möglicherweise erforderlicher Notfallplan "Gas für die Agrar- und Ernährungswirtschaft" durch die Bundesnetzagentur wird diskutiert: Im Fall einer Gas-Notlage sind Privatpersonen, soziale Einrichtungen und Gaskunden mit sogenannten Standardlastprofilen (§ 53a Energiewirtschaftsgesetz) geschützt. Dazu dürften auch alle landwirtschaftlichen Betriebe zählen. Aktiv gemanagt werden soll eine Gas-Notlage unter Großverbrauchern mit einer technischen Abnahmeleistung von mehr als 10MWh/Stunde. Der Bundesnetzagentur zufolge sollen darunter Unternehmen bevorzugt versorgt werden, die der Versorgung der Bevölkerung oder dem Tierschutz dienen.
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