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Bayern

Entlastung kleiner Schlachtbetriebe durch Neuordnung der Fleischhygienegebühren

Die Bayerische Staatskanzlei will kleine Schlachtbetriebe finanziell entlasten und so die regionale Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte in Bayern konsequent stärken. Der Ministerrat hat deshalb ein Konzept zur grundlegenden Änderung der Fleischhygienegebühren beschlossen, teilt die Bayerische Staatskanzlei nach ihrer Kabinettssitzung vom 17. Mai 2022 mit.

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Mit der Gebührenänderung will der Freistaat faire Rahmenbedingungen für kleine handwerkliche Schlachtbetriebe sicherstellen. Ziel sind verringerte und vor allem einheitliche, pro geschlachtetem Tier anfallende Gebühren für die amtliche Überwachung. Aktuell sind die Gebühren pro Tier in kleineren, handwerklich strukturierten Schlachtbetrieben teilweise deutlich höher als in großen Schlachthöfen und variieren in ihrer Höhe zwischen den verschiedenen Landkreisen. Von den geplanten Verbesserungen sollen rund 1500 kleinere Schlachtbetriebe bayernweit profitieren, was in etwa 95 % aller Schlachtbetriebe im Freistaat entspricht. Das ist auch ein Schub für den gesamten ländlichen Raum.

Abweichungen vom Eu-Recht für kleinere Schlachtbetriebe möglich

Europarechtlich besteht die Vorgabe, dass für amtliche Kontrollen in Schlachthöfen Gebühren zu erheben sind. Die derzeit in Bayern bestehende Gesetzeslage sieht dementsprechend die Erhebung kostendeckender Gebühren durch die Landkreise und Städte vor. Für kleinere Schlachtbetriebe ermöglicht das EU-Recht jedoch Abweichungen davon. Die genaueren Modalitäten sollen nun gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden festgelegt werden. Zum Ausgleich der Gebührenrückgänge in den Kommunen infolge einer Gesetzesänderung werden vom Freistaat bis zu 5 Mio. Euro jährlich zur Verfügung gestellt.

Geplant ist die Änderung der Rechtsvorschriften für Anfang 2023.

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