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BMEL-VORSCHLAG ZUR FUTTERSITUATION

Ökologische Vorrangflächen sollen stärker genutzt werden

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den Verbänden jetzt einen Verordnungsentwurf für das Jahr 2022 zur Nutzung bestimmter ökologischer Vorrangflächen (ÖVF) für Futterzwecke zugesandt. Eine Entscheidung soll kurzfristig gefällt werden, da die Verordnung Anfang April im Bundesrat behandelt werden soll, um angesichts der laufenden Frühjahrsbestellung kurzfristig rechtliche Sicherheit geben zu können. Das BMEL möchte damit das Potenzial an Grundfutter erhöhen, um aufgrund der Turbulenzen an den Agrarmärkten einen Beitrag zur Verbesserung der Futterversorgung leisten zu können.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer KG
Als ökologische Vorrangflächen ausgewiesene Flächen dürfen bislang nur eingeschränkt genutzt werden (Beweidung Schafe/Ziegen). Folgendes sei für 2022 vorgesehen, so das BMEL: ´ Brachliegende Flächen, die als ÖVF ausgewiesen werden, müssen grundsätzlich während des ganzen Antragsjahres brachliegen. Der Aufwuchs darf frühestens ab dem 1. August durch Schafe oder Ziegen beweidet werden. Davon abweichend soll 2022 bereits ab dem 1. Juli neben der Beweidung mit Schafen und Ziegen auch eine Beweidung durch andere Tierarten oder eine Schnittnutzung für Futterzwecke zulässig sein. 2021 wurden in der Kategorie Brachen rund 170 000 ha ausgewiesen. ´ Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als ÖVF ausgewiesen werden, müssen während eines...
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