Schaf- und Ziegenprämie 2022
Der Antragszeitraum für die Schaf- und Ziegenprämie 2021 in Niedersachsen ist abgeschlossen. Die Antragsphase für die Schaf-und Ziegenprämie 2022 des Landes Niedersachsen wird zum 01. April 2022 starten und endet am 31. Mai 2022.
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Die notwendigen Antragsunterlagen für die Schaf- und Ziegenprämie 2022 werden am 31. März 2022 auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen veröffentlicht.
Ziel der Projektförderung ist die Weidehaltung in Niedersachsen zur Vermeidung des Rückgangs der Bestände und zum Erhalt einer extensiven Beweidung der landwirtschaftlichen Flächen mit Schafen und Ziegen.
Bei der Schaf- und Ziegenprämie handelt es sich um eine De-minimis Beihilfe im Sinne der Agrar-De-minimis-Beihilfen. Das heißt: Die an ein einziges Unternehmen in Deutschland gezahlte De-minimis-Beihilfen dürfen im laufenden sowie in den beiden vorangegangenen Jahren einen bestimmten Wert nicht übersteigen.
Dieser Schwellenwert beträgt z. B. bei den Agrar-De-minimis-Beihilfen für die drei Jahre insgesamt 20.000 Euro.
Was muss ein Schaf- und/oder Ziegenhalter bereits aktuell durchführen, um im Antragsverfahren 2022 antragsberechtigt zu sein?
1. Einhaltung der Viehverkehrsverordnung (VVVO) durch die Meldung an die HI-Tier
Gemäß § 26 Abs. 3 Ziffer 2 der VVVO hat ein Tierhalter der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle (HI-Tier-Datenbank) bis zum 15. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der jeweils am 01. Januar (Stichtag) im Bestand vorhandenen Schafe und Ziegen, getrennt nach folgenden drei Altersgruppen anzuzeigen:
- Tiere bis einschließlich neun Monate
- Tiere zehn bis einschließlich 18 Monate
- Tiere ab 19 Monate.
2. Meldung an die niedersächsische Tierseuchenkasse
Gemäß § 20 Tiergesundheitsgesetz i.V.m. § 14 Abs. 2 Nds. Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (AGTierGesG) hat ein Tierhalter der niedersächsischen Tierseuchenkasse spätestens zum 17. Januar eines jeden Jahres den gesamten Bestand der vorhandenen Schafe und Ziegen zum 03. Januar (Stichtag) anzuzeigen.
Wer ist antragsberechtigt für die Schaf- und Ziegenprämie in Niedersachsen 2022?
Antragsberechtigt sind Tierhalter in Niedersachsen. Für das Förderjahr 2022 gilt (abweichend von der Regelung in 2021) die Antragsberechtigung nicht ausschließlich für nds. Betriebe, die auch in Niedersachsen steuerlich veranlagt werden, sondern auch für Betriebe mit Schaf- und Ziegenbeständen, die Ihre Schafe und/oder Ziegen während des Haltungszeitraumes nachweislich auf niedersächsischen Flächen halten und die Beiträge zur Tierseuchenkasse in Niedersachsen entrichten sowie die gesetzlichen Verpflichtungen nach der Viehverkehrsverordnung (VVVO) einhalten.
Die Antragsberechtigung für Betriebe aus anderen Bundesländern gelten in Niedersachsen jedoch nicht, wenn diese in Ihrem Bundesland (steuerliche Veranlagung) Förderungen erhalten oder erhalten könnten.
Welche Unterlagen müssen für eine vollständige Antragstellung im Jahr 2022 eingereicht werden?
- ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Schaf- und Ziegenprämie 2022
- ein Bescheid über die Beiträge zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse 2022
- sofern im Antragsjahr 2022 kein Sammelantrag auf Agrarförderung gestellt wird, ein Nachweis über die Weideflächen in dem Haltungszeitraum 01. April bis 31.Oktober 2022 mit der Feldblockbezeichnung oder genauer Flurstücksbezeichnung bzw. sofern keine eigenen Weideflächen vorhanden sind, sind Beweidungsverträge für den gesamten Haltungszeitraum vorzulegen.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Seite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. (hier bitte anklicken)
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