Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Wolfsmanagement in Niedersachsen

Landwirtschaftskammer übernimmt Rissbegutachtung

Die Rissbegutachtung nach Wolfsübergriffen auf Nutztiere wird in Niedersachsen ab dem 1. Februar 2022 von der Landwirtschaftskammer und nicht mehr von ehrenamtlichen Wolfsberatern durchgeführt. Außerdem soll das Verfahren der Entschädigung beschleunigt werden.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Wenn Wölfe Nutztiere auf der Weide verletzt oder getötet haben, werden seit dem 1. Februar 2022 Fachkräfte der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) die Tierbesitzer unterstützen, damit diese möglichst schnell entschädigt werden können.

Mit der Rissbegutachtung übernimmt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Auftrag des Landes Niedersachsen eine weitere Aufgabe beim Wolfsmanagement. So läuft eine Rissbegutachtung ab:

  • Nutztierhalter, die auf ihrer Weide verletzte oder tote Tiere finden, melden dies der für das Gebiet zuständigen LWK-Bezirksförsterei.
  • Der Förster begutachtet die Schäden vor Ort und fertigt bei entsprechenden Spuren eines Wolfsangriffs ein Rissprotokoll an. Dieses bildet die Grundlage für die Entschädigung der Betroffenen.

Genproben werden zwar weiterhin genommen, um etwa zu bestimmen, zu welchem Rudel die Wölfe gehören, von denen ein Schaden an Nutztieren ausgegangen ist. In der Regel ist künftig jedoch das Rissprotokoll der Förster für den Ausgleich der finanziellen Schäden ausschlaggebend, nicht das Ergebnis der relativ zeitaufwändigen Laboranalyse. Dies soll das Verfahren der Entschädigung deutlich beschleunigen.

Wer ist zuständig?

Welche Bezirksförsterei der LWK im Ernstfall für sie zuständig ist, erfahren Nutztierhalter unter bit.ly/foerstereien: Hier öffnet sich auf der LWK-Internetseite eine interaktive Karte mit den Kontaktdaten aller regionalen Forst-Dienststellen. Außerdem soll es eine zentrale Telefonnummer geben, die niedersachsenweit die Erreichbarkeit sicherstellt. Um den zusätzlichen Aufwand durch die Rissbegutachtung leisten zu können, bekommen die Dienststellen in Regionen mit vielen Übergriffen zusätzliches Fachpersonal.

Warum übernimmt die LWK diese Aufgabe? Bisher nahmen die vom Wolfsbüro im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) aus koordinierten Wolfsberaterinnen und -berater die Rissbegutachtung vor. Die Personalentscheidung begründete Niedersachsens Umweltnminister Olaf Lies mit der zunehmenden Arbeitsbelastung der Wolfsberater. Angesichts einer wachsenden Wolfspopulation nehme der Bedarf an allgemeiner Aufklärung zum Thema Wolf und der Beratung der Bevölkerung, zum Beispiel bei Nahbegegnungen, stetig zu.

Die Betreuung der Weidetierhalter nun komplett in die Hände der Kammer zu legen, sei der konsequente und richtige Schritt in der Entwicklung des Wolfsmanagements. Er unterstreiche die sehr guten bisherigen Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer in Sachen Wolf, sagte Lies.

Herdenschutz und Billigkeitsleistungen

Seit Anfang 2020 kümmert sich die LWK bereits um die Abwicklung von Präventionsanträgen zum Herdenschutz vor Wolfsangriffen sowie um die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich finanzieller Schäden bei Wolfsrissen. Allein im vergangenen Jahr konnten den Weidetierhaltenden rund 4,6 Millionen Euro für die Anschaffung wolfsabweisender Zäune zugesprochen und 3,5 Millionen Euro für bereits durchgeführte Maßnahmen ausgezahlt werden. Festgestellte Wolfsrisse wurden mit 117.000 Euro kompensiert. Außerdem informieren Berater der LWK Nutztierhalter vor Ort über Möglichkeiten des Herdenschutzes.

Darüber hinaus ist im Landwirtschaftlichen Bildungszentrum der LWK in Echem (Kreis Lüneburg) eine Ausstellung mit unterschiedlichen Varianten wolfsabwehrender Zäune entstanden, die Tierhalter mit fachlicher Begleitung besichtigen können.

Der Themenkomplex Herdenschutz wird nun operativ vollständig von der Landwirtschaftskammer verantwortet. Die Prüfung von Gefährdungslagen und Ausnahmegenehmigungen bleibt bei den bewährten Zuständigkeiten, informiert Minister Lies. Das Umweltministerium und der NLWKN bewerten die Verursacherschaft von Nutztierschäden und Nahbegegnungen und prüfen eventuelle Managementmaßnahmen, wenn empfohlene Schutzmaßnahmen überwunden wurden. Dazu gehören auch Genetikproben. Auf die zeitaufwändige und teure DNA-Analyse von eindeutigen Fällen für Entschädigungen könne jedoch künftig verzichtet werden.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren