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Sachsen

Förderung ohne de-minimis-Begrenzung

Sachsen hat gegenüber der EU eine erweiterte Förderung der Schaf- und Ziegenhaltung erreicht. Damit wird die Zuwendungshöhe je Tier im laufenden Jahr von 40 auf 55 Euro erhöht. Die Förderung dient auch der Kompensation des Mehraufwandes beim Schutz vor Wölfen, der nicht über die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen ausgeglichen wird.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer KG
Ab dem 1.1.2022 kann der Freistaat die Schaf- oder Ziegenhaltung ab 37 Tieren je Betrieb unterstützen. Die EU hat diese Beihilfen anerkannt, sodass die Förderung nicht mehr durch die de-minimis-Regel begrenzt wird. Dazu ein Interview mit Detlef Rohrmann, dem Ersten Vorsitzenden des Sächsischen Schaf- und Ziegenzuchtverbandes. Wie ist es dem Schaf- und Ziegenzuchtverband gelungen, diese Förderung durchzusetzen? Detlef Rohrmann: Der Verband arbeitet kritisch und konstruktiv mit der Agrarverwaltung und den politischen Verantwortungsträgern zusammen. Es ist wichtig, Gegebenheiten nicht hinzunehmen, sich einzumischen und gemeinsame Lösungen zu finden. Das Ziel dieser Förderung besteht darin, sowohl eine nachhaltige Grünlandbewirtschaftung...
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