GESUNDHEIT
Wann ist Borreliose eine Berufskrankheit?
Damit die Berufsgenossenschaft Borreliose als Berufskrankheit anerkennen kann, muss nachgewiesen sein, dass die Zecke den Versicherten während der Ausübung seiner versicherten Tätigkeit gestochen hat.
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Bei Forstarbeitern, Holzrückern, Berufsjägern, Wanderschäfern sowie bei Beschäftigten im Gartenbau kann die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) grundsätzlich davon ausgehen, dass die Infektion während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit eingetreten ist. Die LBG rät, ein Verbandsbuch zu führen, in dem jeder Zeckenstich dokumentiert wird. Im Zweifelsfall sollte frühzeitig ein Arzt aufgesucht und gebeten werden, der LBG den Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden. Wurde der Verdacht auf Borreliose an die LBG gemeldet, wird die Anerkennung als Berufskrankheit auch beim Auftreten von Spätfolgen einfacher.
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