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Rheinland-Pfalz

Anträge auf Weidetierprämie ab sofort möglich

Ab dem 30. Juli 2021 bis zum 15. Oktober 2021 können rheinland-pfälzische Betriebe, die im Jahr 2021 mindestens 15 Schafe und bzw. oder Ziegen halten und deren Tiere zur Stichtagsmeldung Anfang des Jahres 10 Monate oder älter waren, auf Antrag eine Prämie von 20 Euro pro Tier erhalten.

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Maßgeblich für die Förderung ist die Weidehaltung der Tiere. Sie sollte im Zeitraum vom 1. April bis 14. November die Regel darstellen. Tiere in ganzjähriger Stallhaltung sind nicht förderfähig.

Im Haushalt des Klimaschutzministeriums werden für die Umsetzung der Weidetierprämie ab 2021 rund 1,5 Mio. Euro jährlich zusätzlich bereitgestellt. Die Förderung wird in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer realisiert.

Artenreichste Flächen durch Weidetierhaltung

Die Weidehaltung von Schafen und Ziegen leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität: Beweidete Flächen zählen zu den artenreichsten Flächen in der Kulturlandschaft. Der traditionellen Weidenutzung, beispielsweise durch Wanderschäfer, ist der Erhalt dieser wertvollen Standorte zu verdanken.

Allerdings wird die Beweidung aktuell in vielen Regionen aufgegeben, weil sich diese Wirtschaftsform nur schwerlich rentiert. Dies trifft insbesondere auf die Schaf- und Ziegenhaltung zu. 

Aufgabe der Weidetierhaltung entgegenwirken

„Die Tendenz vieler Schaf- und Ziegenhalter, die Weidetierhaltung bedauerlicherweise aufzugeben, hat gravierende Auswirkungen auf den Erhalt der Artenvielfalt. Dieser Entwicklung wollen wir in Rheinland-Pfalz entgegenwirken und unterstützen daher unsere Weidetierhalter mit einer Prämie", sagte Klimaschutz- und Umweltministerin Anne Spiegel. 

„Die schwierige wirtschaftliche Situation der Schaf- und Ziegenhalter beobachten wir auch bereits seit längerem mit Sorge. Dem rapiden Schrumpfen der Betriebs- und damit auch der Tierzahlen der letzten Jahre in diesem Bereich muss im Sinne aller schnell entgegengewirkt werden. Insofern bin ich froh, dass wir als Landwirtschaftskammer mit der Tierseuchenkasse einen konstruktiven Beitrag leisten können“, so Ökonomierat Norbert Schindler, Präsident der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

Antragstellung bei der Tierseuchenkasse möglich

Die Anträge können ab sofort über das Web-Portal der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz gestellt werden.

Die Antragstellung ist nur auf elektronischem Weg im Internet unter https://www.tierseuchenkasse-rlp.de/de/serviceleistungen/ möglich.

Dort befinden sich auch alle weiteren Informationen, die für die Antragstellung benötigt werden.  

 

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